Das OVG Münster (Az. 16 B 1332/13) unterbreitete einen Vergleichsvorschlag im Rahmen eines Rechtsstreites über eine Fahrerlaubnisentziehung bei Cannabiskonsum. Die aufschiebende Wirkung des Rechtsmittels wurde unter bestimmten Bedingungen wiederhergestellt.

Die Fahrbahn von Autobahnen darf im Hinblick auf die damit verbundenen erheblichen Gefahren nur ganz ausnahmsweise, insbesondere in Notfällen zur Hilfeleistung, betreten werden. Ein Aussteigen zur Besichtigung eines geringfügigen Blechschadens rechtfertigt in der Regel keine Ausnahme.

Wie das OLG Celle (Az. 32 Ss 169/13) mitteilt, weiß ein Berufskraftfahrer (hier: Taxifahrer) um die besonderen Gefahren einer Alkoholaufnahme vor Fahrtantritt und nimmt deshalb in der Regel seine Fahruntauglichkeit in Kauf, wenn er trotz Alkoholkonsums eine Fahrt antritt.

Nach einer Entscheidung des OLG Hamm (Az. 3 RBs 256/13) kann auch ein Fahrverbot verhängt werden, wenn ein Autofahrer mehrfach mit einem Handy im Straßenverkehr erwischt wird. Ein Fahrverbot kann auch wegen beharrlicher Pflichtverletzung erlassen werden.

Wer von einer Bundesstraße oder Autobahn auf den Ausfädelungsstreifen abbiegt, um eine Ausfahrt zu nehmen, muss vor dem Abbiegen seiner Rückschaupflicht nachkommen, so das Urteil des AG Esslingen. Auf dem Ausfädelungsstreifen darf nicht schneller gefahren werden, als auf dem durchgehenden Fahrstreifen.

Biegt ein Autofahrer nach rechts in eine Parkbucht ab und kollidiert dabei mit einem rechts überholenden Rollerfahrer, kann dies eine gleich hohe Haftungsquote (50:50) beider Verkehrsteilnehmer rechtfertigen, so das Urteil des OLG Hamm.

Zum Schutz von Kindern sowie der allgemeinen Verkehrssicherheit ist die strikte Einhaltung von Sicherungsvorschriften von Kindern erforderlich. Jeder Fahrer ist verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass ein mitfahrendes Kind während der gesamten Fahrt ausreichend gesichert ist und es auch bleibt.

Während die Polizei mit bundesweiten "Blitzer-Marathons" Temposünder jagt, halten Autofahrer dagegen. Sie tun das mit modernster Technik. Viele haben schon eine Blitzer-App auf ihrem Smartphone installiert; die Programme gehören zu den Bestsellern in allen App-Stores.

Wer mit seinem Pkw mit 200 km/h fährt, setzt den Spielraum zur Vermeidung eines Unfalls nahezu auf Null, so das Urteil des OLG Koblenz. Auf Verkehrssituationen kann meist nicht rechtzeitig reagiert werden. Dies führt zu einer Mithaftung, auch bei schwerwiegenden Fehlern des Unfallgegners.

Verstößt ein Fahrradfahrer nach Urteil des AG München (Az. 345 C 23506/12) gegen gravierende Sorgfaltspflichten, so kann dieses Verhalten so schwer wiegen, dass ihn bei einem Unfall die alleinige Haftung trifft und die Betriebsgefahr des Autofahrers vollständig dahinter zurücktritt.