Ein Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II während eines Hochschulstudiums besteht auch dann nicht, wenn durch das Jobcenter bereits während der ersten zwei Semester Leistungen erbracht worden sind.

Der Sachverhalt

Der Antragsteller studiert seit Herbst 2011, BAföG erhält er aufgrund seines Alters nicht. Vom Jobcenter war dem Antragsteller trotz Kenntnis vom Studium während der ersten zwei Semester Arbeitslosengeld II bewilligt worden.

Den Weiterbewilligungsantrag ab November 2012 lehnte das Jobcenter ab. Mit dem Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz begehrte der Antragsteller die Verpflichtung des Jobcenters zur weiteren Leistungsgewährung.

Die Entscheidung

Das Gericht hat den Antrag abgelehnt, weil der Antragsteller aufgrund des Studiums von Leistungen nach dem SGB II ausgeschlossen sei und er sich auch nicht auf das Vorliegen einer besonderen Härte berufen könne.

Gericht:
Sozialgericht Stuttgart, Beschluss vom 13.02.2013 - S 18 AS 459/13 ER

SG Stuttgart
Rechtsindex - Recht & Urteil

Ein Kommentar von Michael Laube aus der Facebook-Diskussion:

Ein Hochschulstudium allein ist kein Grund, kein Arbeitslosengeld II zu gewähren. Nur bei einem Studium, für das es dem Grunde nach BAföG gibt, kann keine Grundsicherung gezahlt werden. Denn nur dann greift der Ausschlusstatbestand des § 7 Abs. 5 SGB II. Der Antragsteller schien hier aber einem Studium nachzugehen, für das es dem Grunde nach BAföG gibt. Denn nach dem Sachverhalt bekommt er dieses nicht, weil er zu alt ist und nicht etwa deshalb, weil das Studium nicht förderungsfähig ist. Es gibt aber Studiengänge, die von Anfang an nicht förderungsfähig sind. Das sind vor allem die nicht-konsekutiven Masterstudiengänge und Promotionsstudien. Und da hat die Rechtsprechung auch bereits bestätigt, dass bei solchen Studiengängen, bei denen dem Grunde nach bereits kein BAföG-Anspruch besteht, grundsätzlich auch Grundsicherung nach dem SGB II gezahlt werden muss (Landessozialgericht Sachsen-Anhalt vom 03.04.2008 - L 2 AS 71/06 (https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=84009).
Ähnliche Urteile:

ALG II - Die Abwrackprämie führt nicht automatisch zu einer Kürzung des Arbeitslosengeldes II, wenn sie vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle direkt an den Verkäufer des Neuwagens gezahlt wird. Urteil lesen

Sozialrecht - Grundsätzlich haben Empfänger von Grundsicherungsleistungen nur Anspruch auf Übernahme ihrer tatsächlichen Kosten für Unterkunft und Heizung, wenn diese angemessen sind. Lediglich für eine Übergangszeit, in der Regel sechs Monate, werden zu hohe Unterkunftskosten übernommen, um dem Hilfebedürftigen Gelegenheit zu geben, sich eine preiswertere Wohnung zu suchen. Urteil lesen

Meldepflicht - Auch für einen ALG II Bezieher besteht die Pflicht sich bei seinem Leistungsträger abzumelden, wenn er aus gesundheitlichen Gründen die Meldetermine nicht wahrnehmen kann. Dies hat das Landessozialgericht Rheinland-Pfalz entschieden. Urteil lesen

Bedarfsgemeinschaft - Ein Abweichen von dem Grundsatz, dass die Aufteilung der Aufwendungen für Unterkunft und Heizung bei Nutzung einer Unterkunft durch mehrere Personen nach Kopfzahl erfolgt, ist bei Wegfall des Arbeitslosengeldes II eines unter 25jährigen Hilfebedürftigen wegen wiederholter Pflichtverletzung jedenfalls dann geboten, wenn dieser in einer Bedarfsgemeinschaft mit minderjährigen Geschwistern lebt. Urteil lesen

Werbung
Werbung auf Rechtsindex.de