Einem einschlägig vorbestraften Zahnarzt wird zur Last gelegt, ohne wirksame Einwilligung einer Patientin unter Vollnarkose elf Zähne im Ober- und Unterkiefer extrahiert zu haben, obwohl dies bei jedenfalls fünf Zähnen medizinisch nicht indiziert gewesen sei.

Darüber hinaus soll auch die Folgebehandlung im Zusammenhang mit einer aufgetretenen Mund-Kieferhöhlen-Verbindung nicht fachgemäß erfolgt sein. Das Amtsgericht Stendal hat den Angeklagten daraufhin mit Urteil vom 5. November 2012 wegen vorsätzlicher und fahrlässiger Körperverletzung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und drei Monaten verurteilt. Darüber hinaus wurde ein Berufsverbot von zwei Jahren verhängt.

Zahnarzt ging in Berufung

Die hiergegen gerichtete Berufung des Angeklagten blieb im Wesentlichen ohne Erfolg. Mit Urteil vom 22.05.2013 hat die Berufungskammer des Landgerichts Stendal den Rechtsfolgenausspruch aufgehoben und den Angeklagten unter Einbeziehung einer durch ein weiteres Urteil ausgesprochenen Geldstrafe zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und zwei Monaten verurteilt. Das Berufsverbot von zwei Jahren wurde bestätigt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Gericht:
Landgericht Stendal, Urteil vom 22.05.2013 - 510 NS 137/12

Das der Vorfall kein Einzelfall ist, zeigt auch der Beitrag  "Zahnarzt hat 20 Zähne ohne Einwilligung gezogen".

Quelle: LG Stendal
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