Ein schnarchender Nachbar rechtfertigt keine fristlose Kündigung des Mietvertrags, so das Urteil des Amtsgerichts Bonn (6 C 598/08). Die Klage der Mieter wurde abgewiesen.
BGH - Bei der Berechnung einer Mietminderung wegen Unterschreitung der im Mietvertrag angegebenen Wohnfläche ist auch dann keine zusätzliche Toleranzschwelle zu berücksichtigen, wenn die Flächenangabe im Vertrag einen "ca."-Zusatz enthält.
Mietminderung - Ein Schuss aus einer Luftdruckwaffe und Verunreinigung mit Taubenkot auf eine Loggia rechtfertigen jeweils 5% Mietminderung. Allerdings werden diese Minderungen nicht addiert, sofern der Mietgebrauch schon durch den anderen Minderungsgrund beeinträchtigt ist.
Heizungsausfall - Generell ist für Wohnungsmängel der Vermieter zuständig. Ist dieser aber nicht erreichbar und es fällt am Wochenende mitten im Winter die Heizung aus, darf der Mieter einen Notdienst auf Kosten des Vermieters bestellen.
Urteil - Die Bildung einer schleimigen Masse (Biofilm) in Trinkwasserleitungen, Einfüllkammer der Waschmaschine oder im Spülkasten der WC-Anlage ist kein Mangel der Mietsache.
Urteil - Sind Restmüllcontainer viel zu groß gewählt, kann sich der Mieter gegen eine Umlage wehren. Die Belastung des Mieters mit überflüssigen Kosten stellt eine Vertragsverletzung gemäß § 280 Abs. 1 BGB dar, die den Vermieter zum Schadenersatz verpflichtet.
Mietmangel - Wenn Schimmel in der Wohnung auftritt, hat sich in erster Linie der Vermieter darum zu kümmern. Behauptet der Vermieter, es läge am Wohnverhalten des Mieters, so muss er das auch akribisch beweisen.
BGH-Urteil: Der Anspruch eines Mieters auf Beseitigung eines Mangels als Teil des Gebrauchserhaltungsanspruchs ist während der Mietzeit unverjährbar. Die Mietsache ist während der Mietzeit durch den Vermieter in einem gebrauchstauglichen Zustand zu erhalten.
Eigenbedarf - Ein Vermieter, der seine vermietete Wohnung beruflich nutzen möchte, hat einen berechtigten Grund für eine Kündigung wegen Eigenbedarfs. Das entschied das Landgericht Braunschweig, auf das der Deutsche Anwaltverein hinweist.
Wohnfläche - Wenn vertraglich vereinbart, zählt ein Galeriegeschoss zur Wohnfläche, auch wenn diese Räume aufgrund bauordnungsrechtlicher Vorgaben keine Aufenthaltsräume sind.