Eigenbedarf - Ein Vermieter, der seine vermietete Wohnung beruflich nutzen möchte, hat einen berechtigten Grund für eine Kündigung wegen Eigenbedarfs. Das entschied das Landgericht Braunschweig, auf das der Deutsche Anwaltverein hinweist.

Der Sachverhalt

Einem Mieter einer Erdgeschosswohnung wurde wegen Eigenbedarfs gekündigt, weil der Vermieter mit seiner Frau in der Wohnung einen Tierbedarfshandel einrichten wollte. Trotz intensiver Suche habe der Vermieter keine passenden Räumlichkeiten gefunden. Dagegen protestierte der Mieter. Der Vermieter legte Räumungsklage ein. Die Gerichte gaben ihm in erster und zweiter Instanz Recht.

Die Entscheidung

Die Richter beriefen sich auf die gesetzliche Vorschrift, dass der Vermieter kündigen könne, wenn er ein berechtigtes Interesse an der Beendigung des Mietverhältnisses habe. Dies gelte nicht nur dann, wenn der Vermieter die Räume für sich oder Angehörige als Wohnung benötige, sondern auch dann, wenn er sie gewerblich nutzen wolle. Die Interessen des Vermieters wögen im vorliegenden Fall schwerer als das Interesse des Mieters, in der Wohnung zu bleiben. Das gelte insbesondere auch darum, weil die Ehefrau keine anderen Räumlichkeiten habe finden können.

Gericht:
Landgericht Braunschweig am 16. September 2009 (AZ: 6 S 301/09)

Quelle: Rechtsindex (ka) | Deutscher Anwaltverein
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