Mietminderung - Ein Mieter hat grundsätzlich Anspruch auf eine Elektrizitätsversorgung, die zumindest den Betrieb eines größeren Haushaltsgerätes (z. B. Waschmaschine) und gleichzeitig weiterer haushaltsüblicher Geräte ermöglicht.

Mietrecht - Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass eine Nichte als Familienangehörige im Sinne § 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB anzusehen ist. Damit ist eine Eigenbedarfskündigung berechtigt.

Der Anspruch des Mieters auf Einsicht in die Belege einer Nebenkostenabrechnung umfasst auch das Anfertigen von Ablichtungen mit technischen Hilfsmitteln. Erlaubt ist insbesondere das Abfotografieren oder Einscannen von Belegen.

Gießen/Berlin (DAV). Ein Vermieter darf die Nebenkostenabrechnung nur für einen Zeitraum von 12 Monaten erstellen. Ist der Abrechnungszeitraum länger als ein Jahr, ist die Abrechnung formell unwirksam.

Farbwahlklauseln - Der BGH hat in seinem Urteil entschieden, dass eine in einem Wohnraummietvertrag enthaltene Farbvorgabe für den Innenanstrich der Türen und Fenster den Mieter unangemessen benachteiligt.

Das OLG Köln hat einen Immobilienverwalter zur Zahlung von 5.056,- Euro Geldentschädigung und Schadenersatz verurteilt, weil er als verantwortlich angesehen wurde, dass ein Paar schwarzafrikanischer Herkunft wegen seiner Hautfarbe als Mieter einer Wohnung zurückgewiesen wurde.

Nebenkosten - Zur korrekten Abrechnung der Wasserkosten zweier Mietparteien reicht ein Zwischenwasserzähler, mit dem der konkrete Verbrauch der einen Mietpartei wirklich gemessen und die Kubikmeter der anderen aus der Differenz zum Gesamtverbrauch das Hauses errechnet werden.

Schleswig/Berlin (DAV). Kann eine Ferienwohnung vom Eigentümer aufgrund bestehender Verträge nur ein paar Wochen im Jahr genutzt werden, darf die Gemeinde von diesem nicht den Jahresbetrag der Kurtaxe verlangen.

Berlin/Waldshut-Tiengen (DAV). Ist ein Mieter mit der Miete mindestens drei Monate im Vorzug, kann der Vermieter einzelne Grundversorgungsleistungen einstellen.

Tierhaltung - Die Frage, wie viele und welche Tiere in einer Wohnung gehalten werden dürfen, wird ein ewiger Streitpunkt zwischen Eigentümern und Mietern bleiben. Die einen sehen im Umgang mit Kleintieren ihre Persönlichkeitsrechte betroffen, die anderen fürchten um die Substanz und den Wert ihrer Immobilie.