Der Bundesgerichtshof hat durch Urteil vom 19. April 2018 (Az. I ZR 154/16) entschieden, dass das Angebot des Werbeblockerprogramms AdBlock Plus nicht gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb verstößt.

Der Betreiber eines Bewertungsportals macht sich die Bewertung eines Nutzers bereits dann zu eigen, wenn er diese auf Rüge des Betroffenen prüft und diesem sodann mitteilt, "strittige Tatsachenbehauptungen" habe er entfernt, so dass die Bewertung nunmehr den Nutzungsrichtlinien des Portals entspreche.

Das Hamburgische Oberverwaltungsgericht hat entschieden, dass die Facebook Ireland Ltd. (Facebook) die personenbezogenen Daten deutscher WhatsApp-Nutzer vorerst nicht auf der Grundlage der bisher abgeforderten Einwilligung erheben und speichern darf (5 Bs 93/17).

Die Klägerin ist Ärztin und wird in einem Bewertungsportal gegen ihren Willen ohne Bild mit ihrem akademischen Grad, ihrem Namen, ihrer Fachrichtung und ihrer Praxisanschrift geführt. Die Klägerin verlangt die vollständige Löschung ihres Eintrags und die Löschung ihrer veröffentlichten Daten.

Facebook verstößt mit seinen Voreinstellungen und Teilen der Nutzungs- und Datenschutzbedingungen gegen geltendes Verbraucherrecht. Unzulässig ist auch eine Klausel, mit der sich Nutzer verpflichten, auf Facebook nur ihre echten Namen und Daten zu verwenden.

Wer durch im Internet öffentlich abrufbare Kommentare auf Facebook kriminelle Ausländer und Flüchtlinge als "Gesochse", "Affen", "Ungeziefer" und kriminelles "Pack" beschimpft, kann wegen Volksverhetzung - § 130 Abs. 1 Nr. 2 Strafgesetzbuch (StGB) - zu bestrafen sein.

Die Kommunikation zwischen Händlern und Kunden erfolgt heutzutage häufig nur noch per E-Mail. Wendet sich beispielsweise ein Kunde mit einem Anliegen per Mail an ein Unternehmen, so erhält er in vielen Fällen eine automatisierte Eingangsbestätigung - eine sog. Autoreply-E-Mail. Eine solche E-Mail darf aber keinerlei Werbung enthalten.

Im vorliegenden Fall erstellte ein junges Paar intime Fotos mit dem Handy. Irgendwann war die Beziehung beendet und eines der rund 2 Jahre alten Fotos veröffentlichte der Ex-Freund im Internet. Freunde und Bekannte erkannten die Frau auf dem Foto, das sie beim Oralverkehr zeigte. Die Frau klagt und verlangt Schmerzensgeld.

Telekommunikationsanbieter können Belege eines Umzuges verlangen, um einen Nachweis zu erhalten, dass der Kunde in ein vom Anbieter unversorgtes Gebiet gezogen ist. Eine Ausschlussfrist für den Nachweis ist aber gesetzlich nicht vorgesehen.

Der neue Gesetzesentwurf, als Reaktion auf die Affäre Edathy, kümmert sich nur in einem Punkt um Cybermobbing. Künftig soll es verboten sein, „bloßstellende“ Bildaufnahmen von einer Person anzufertigen oder zu verbreiten. Aber was ist ein "bloßstellendes" Foto?