Die Bundesregierung hat auf Vorlage der Linksfraktion Stellung zu der Frage bezogen, ob das Betrachten eines Streams eine urheberrechtliche Verletzungshandlung darstellt.

Auf Vorlage der Linksfraktion hat die Bundesregierung zu der aktuellen Frage, ob das Betrachten von gestreamten Videos eine urheberrechtliche Verletzungshandlung darstellt, Stellung bezogen.

Die Bundesregierung führt in der BT/Drucksache 18/246 hierzu aus, dass das reine Betrachten von Videos keine urheberrechtliche Verletzungshandlung darstellen kann und Verwies hierbei auf die §§ 44 und 52 UrhG. Zu demselben Schluss kamen wir bereits in unserem Beitrag zur Redtube-Abmahnwelle vom 11.12.2013 (http://www.rechtsindex.de/internetrecht/3903-redtube-abmahnungswelle-abmahnun gen-an-eine-vielzahl-von-verbrauchern).

Die Bundesregierung hat insofern unsere Auffassung bestätigt.

Zwar stellt dies noch kein Urteil dar, so dass noch keine absolute Rechtssicherheit herrscht, jedoch ist anzunehmen, dass die Bundesregierung sich von seinen Juristen hat beraten lassen und insofern auch die Rechtsprechung keine andere Lösung entwickeln wird.

Zumindest das Thema Redtube-Abmahnungen sollte damit entgültig vom Tisch sein, zumal die entsprechenden Gerichte die über § 101 Abs. 9 UrhG erteilten Beschlüsse, welche zur Datenerlangung über die Provider geführt haben, nun wieder einkassieren will (http://www.rechtsindex.de/internetrecht/3933-redtube-abmahnungen-gericht-will -auskunftsbeschluesse-aufheben).

Das Thema Abmahnungen bleibt jedoch aktuell. Insbesondere, da sich noch nicht hinreichend gezeigt hat, ob das neu eingeführte "Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken" für den Verbraucher wirklich die ersehnte Hilfe darstellt.

Dies wird im Zweifel der Einzelfall zeigen.

Insofern Sie eine Abmahnung erhalten haben, helfen wir Ihnen gerne, diese auf Ihre Rechtmäßigkeit zu überprüfen. Keinesfalls sollten Sie diese als unbeachtlich behandeln oder gar wegschmeißen.

-Rechtsanwalt Frederik Trub-

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Hinweis:
Dieser Beitrag wurde am 17.01.2013 korrigiert. Nicht der Bundestag, sondern die Bundesregierung hat Stellung bezogen.
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