Ein Lehrer aus Berlin betreibt auf YouTube den Kanal "Der Volkslehrer". Aufgrund seiner Äußerungen in den Videos wurde er vom Land Berlin fristlos gekündigt. Ihm fehle aufgrund dieser Äußerungen die Eignung als Lehrer und Beschäftigter des öffentlichen Dienstes. Dageben wehrt sich der Lehrer mit seiner Klage.
Der Sachverhalt
Das Land warf dem Lehrer vor, in seinen Videos volksverhetzende Aussagen zu verbreiten und den sogenannten Reichsbürgern nahezustehen. Mit seiner Kündigungsschutzklage macht der Lehrer geltend, dass seine Kündigung politisch motiviert sei, für die es keinen Grund gebe.
Die Entscheidung
Das Arbeitsgericht Berlin hat entschieden, dass die außerordentliche Kündigung gerechtfertigt ist. Dem Kläger fehle die persönliche Eignung für eine Tätigkeit als Lehrer im öffentlichen Dienst. Es sei anzunehmen, dass der Kläger auch zukünftig nicht in dem tarifvertraglich oder gesetzlich geforderten Maße bereit sei, sich zur freiheitlich demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes zu bekennen.
Dem Kläger komme es darauf an, die verfassungsmäßige Ordnung der Bundesrepublik Deutschland in den von ihm verbreiteten Videos in Frage zu stellen und sie verächtlich zu machen. Diese Einstellung sei mit der Tätigkeit als Lehrer des beklagten Landes unvereinbar und berechtige zur sofortigen Auflösung des Arbeitsverhältnisses.
Gericht:
Arbeitsgericht Berlin, Urteil vom 16.01.2019 - 60 Ca 7170/18
ArbG Berlin, PM
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