Der Sachverhalt
Die Personalstelle des Polizeipräsidiums München hatte die Einstellung abgelehnt, weil der Polizeiarzt u.a. beim Selbstverteidigungstraining und bei gefährlichen Einsätzen Beschädigungen der Implantate befürchtete. Die gesundheitliche Eignung sei so nicht mehr gegeben.
Die Entscheidung
Nach vorläufiger Prüfung ist das Gericht in seiner Eilentscheidung der fachärztlichen Stellungnahme eines plastischen Chirurgen gefolgt, wonach im Fall der Antragstellerin unter Berücksichtigung der konkreten Beschaffenheit der verwendeten Implantate (schnittfestes, hochmodernes Implantatmaterial) sowie deren Platzierung (unterhalb der Muskeln) kein erhöhtes Verletzungsrisiko im Polizeidienst bestehe.
Demgegenüber ist die Bewertung des Polizeiarztes nach Ansicht des Gerichts zu pauschal und lässt die konkrete ärztliche Behandlung sowie den individuellen Heilungsverlauf der Antragstellerin unberücksichtigt. Hierdurch sei die fehlende gesundheitliche Eignung nicht ausreichend nachgewiesen, nämlich, dass bei der Bewerberin mit überwiegender Wahrscheinlichkeit eine Frühpensionierung oder erhebliche Ausfallzeiten zu befürchten seien.
Das Verwaltungsgericht München hat den Freistaat Bayern verpflichtet, die Bewerberin vorläufig (bis zur gerichtlichen Entscheidung über die Klage, M 5 K 16.2730) in den Vorbereitungsdienst einzustellen.
Gericht:
Verwaltungsgericht München, Beschluss vom 21.09.2016 - M 5 E 16.2726
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