Nürnberg (D-AH) - Beschließt eine Gruppe von Grillfreunden nach gemeinsamer Überlegung, zwecks Beschleunigung der Brutzelei Spiritus ins Feuer zu gießen, müssen alle zusammen auch für die Folgen aufkommen - selbst wenn nur einer von ihnen die verheerende Schnapsidee in die Tat umsetzt.

Alle übrigen bilden als Nebentäter eine Haftungseinheit, hat in einem solchen Fall jetzt das Oberlandesgericht Hamm entschieden (Az. 9 U 129/08). Erleidet einer der am Grillvorhaben Beteiligten durch den Spiritus schwere Brandverletzungen, ist dem Opfer deshalb auch ein Mitverschulden anzurechnen, berichtet die telefonische Rechtsberatung der Deutschen Anwaltshotline (www.anwaltshotline.de).

Eine Gruppe von Jugendlichen hatte sich hinter dem Bahndamm ihres Heimatortes zum Grillen verabredet. Schon bei den Absprachen im Vorfeld entschlossen sie sich, zwecks Beschleunigung des Feuers eine Flasche flüssigen Brennspiritus zu besorgen, was zwei von ihnen taten - darunter übrigens der spätere Verletzte. Am Ort des Geschehens nahm ein Jugendlicher die Flasche und schüttete Spiritus in das Feuer, was zu einer großen Stichflamme führte. Woraufhin der Akteur die Flasche fallen ließ und einige Tropfen Spiritus auf einen der anderen Umstehenden spritzten - mit der Folge, dass sich dessen Kleidung entzündete und er schwere Brandverletzungen erlitt.

Nach Auffassung des Gerichts müssen nun für die Behandlungskosten in Höhe von 27.915,55 Euro die Haftpflichtversicherungen auch aller übrigen Beteiligten anteilig aufkommen, einschließlich der des Opfers selbst. "Unstreitig haben alle das Beschleunigen des Feuers durch Spiritus befürwortet", erklärt Rechtsanwalt Hans-Jürgen Leopold (telefonische Rechtsberatung unter 0900/1875000-0 für 1,99 Euro pro Minute). Dabei wäre jeder von ihnen verpflichtet gewesen, gegen die durch den Spirituseinsatz entstehende Gefahr einzuschreiten. Das Gießen des Spiritus in das Feuer und das Nichtverhindern dieser Handlung haben zu ein- und derselben Gefahrenlage geführt.

Quelle: Deutsche Anwaltshotline
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