Ein Mitverschulden im Rahmen eines Verkehrsunfalls ist nicht alleine davon abhängig, ob der Geschädigte gegen gesetzliche Sicherheitsbestimmungen verstoßen hat. Ein Mitverschulden ist bereits dann anzunehmen, wenn die Sorgfalt außer Acht gelassen wird.

Berlin/Jena (DAV). In der dunklen Jahreszeit müssen Autofahrer besonders aufmerksam sein. Ein Kraftfahrer muss jederzeit mit Fahrbahnhindernissen rechnen. Fährt er schneller als geboten und kollidiert mit einem Hindernis, so trägt er die alleinige Verantwortung.

Verkehrsverstoß - Die fortlaufende Überwachung der Fahrbahnen mit einer Videokamera zur Feststellung von Verkehrsverstößen wegen Abstandunterschreitungen oder Geschwindigkeitsverstößen ist unzulässig.

Bamberg/Berlin (DAV). Ein Fahrlehrer, der während einer Übungsfahrt mit einem Fahrschüler sein Handy benutzt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Auch wenn er nicht selber am Steuer sitzt, so gilt er doch - neben dem Fahrschüler - als Fahrzeugführer.

Fahrerlaubnis - Unterzuckerungszustände infolge Diabetes können den Entzug der Fahrerlaubnis rechtfertigen. Dies ergibt sich aus der Entscheidung der 3. Kammer des Verwaltungsgerichts Mainz.

Nürnberg (D-AH) - Fehlt an einem in einer Umweltzone stehenden Auto die vorgeschriebene Plakette, so ist allein deshalb noch kein Bußgeld fällig. Reines Parken in einer Umweltzone reiche für einen Verkehrsverstoß nicht aus, sondern erst das Fahren mit dem Kraftfahrzeug ohne die erforderliche Plakette dürfe geahndet werden.

Der Benutzer einer Autowaschanlage wollte vom Betreiber Schadenersatz in Höhe von über 7.600 €. Das Fahrzeug war bei Durchfahrt in der Trockenhalle beschädigt worden, weil sich der Kofferraumdeckel geöffnet hatte und durch die Trockenanlage verbogen worden war.

Nürnberg (D-AH) - Wer während der Fahrt auf der Autobahn an seinem Navigationsgerät hantiert und dabei einen Auffahrunfall verursacht, handelt grob fahrlässig und muss deshalb für den Schaden voll aufkommen.

Saarbrücken/Berlin (DAV) Pkw-Fahrer müssen sich vor dem Einparken versichern, dass die Parkfläche ausreichend groß ist bzw. die markierte Fläche gefahrlos überfahren werden kann. Der Parkplatzbetreiber ist nicht dazu verpflichtet, eine hinter den markierten Parkflächen gelegene Böschung von Hindernissen jeder Art freizuhalten.

Nürnberg (D-AH) - Wer einen Aufkleber deutscher Behörden von seinem ausländischen Führerschein entfernt, begeht damit noch keine Urkundenfälschung. Diese Auffassung ist jetzt in einem Revisionsverfahren das Oberlandesgericht Köln vertreten.