Einem Autofahrer, der trotz eines herannahenden Güterzuges mit seinem Fahrzeug die Gleise überquert, steht kein Schmerzensgeld zu. Schließlich habe er den Schaden überwiegend selbst verursacht.
Der Beifahrer oder Mitfahrer eines Kfz ist grundsätzlich nicht verpflichtet, auf Verkehrsschilder zu achten. Nach einem Fahrerwechsel trifft ihn regelmäßig keine Pflicht, sich nach einem durch eine vorherige Beschilderung angeordnetem Überholverbot zu erkundigen.
Ein wartepflichtiger Verkehrsteilnehmer hatte auf das Blinklicht des Vorfahrtberechtigten vertraut und war auf die Vorfahrtstraße eingebogen. Beim Einbiegen kam es zum Zusammenstoß mit dem blinkenden Fahrzeug. Das OLG Dresden kam zu einer Haftungsquote von 70 : 30.
Nach der obergerichtlichen Rechtsprechung muss ein Fahrgast einer Straßenbahn damit rechnen, dass - außerhalb von Fahrfehlern - bei der Fahrt ruckartige Bewegungen des Verkehrsmittels auftreten können, die seine Standsicherheit beeinträchtigen.
Beruht ein Unfall auf einem eindeutigen Verstoß gegen Vorfahrtsregeln durch einen volljährigen Fahrradfahrer, kann die Betriebsgefahr des PKW völlig in den Hintergrund treten und der Haftungsanteil für den Autofahrer entfallen. Dies hat das OLG Oldenburg durch Urteil entschieden.
Das Amtsgericht München hat klargestellt, dass Videoaufzeichnungen mit Hilfe der Dash-Cam im Zivilprozess nicht als Beweismittel verwendet werden dürfen. Der PKW Fahrer muss daher mit anderen Mitteln seine Unschuld beweisen, um den Prozess nicht zu verlieren.
Wer auf einem Fahrrad mit einer BAK von 1,73 Promille unterwegs ist und anschließend das von ihm geforderte medizinisch-psychologische Gutachten (MPG) nicht fristgerecht beibringt, dem kann die Fahrerlaubnis zu Recht entzogen sowie das Fahrradfahren verboten werden.
Die Kosten für ein Sachverständigengutachten zur Beweissicherung und Feststellung der Schadenshöhe sind bei Bagatellschäden (hier: 840 Euro) in der Regel nicht erstattungsfähig. Ein Kostenvoranschlag eines Reparaturbetriebs hätte ausgereicht, so das Amtsgericht München.
Nach Urteil des BGH (Az. V ZR 229/13) müssen Falschparker dem Besitzer einer Parkfläche keine unangemessen hohen Abschleppkosten erstatten. Maßgeblich sind die ortsüblichen Kosten für das Abschleppen und die unmittelbar mit der Vorbereitung des Abschleppvorgangs verbundenen Dienstleistungen.
Nach einer konkreten Schadensbezifferung gegenüber der KFZ-Haftpflichtversicherung sollte ein Rechtsanwalt mindestens 4 Wochen abwarten, bevor er eine Klage einreicht. Auch bei durchschnittlichen Verkehrsunfallsachen ist dem Haftpflichtversicherer eine Prüfungsfrist von 4 Wochen zu gewähren.