Das Landgericht Osnabrück hat den 44-jährigen Angeklagten und dessen 71-jährige Mutter wegen verschiedener Betäubungsmitteldelikte zu langjährigen Haftstrafen verurteilt. Die Angeklagten haben in fünf Fällen rund 1kg  Kokain in das Bundesgebiet verbracht, um damit Handel zu trieben.

Zur Sache

Nach durchgeführter Beweisaufnahme und weitgehend geständigen Einlassungen der Angeklagten war die Kammer davon überzeugt, dass die Angeklagten im Zeitraum von September bis November 2014 in insgesamt fünf Fällen größere Mengen Kokain (je ca. 1 kg) aus den Niederlanden in das Bundesgebiet verbrachten, um damit Handel zu trieben.

Dabei habe jeweils einer der Angeklagten (zumeist der Sohn) mit dem Kokain die vermeintlich wenig kontrollierte Fährverbindung von Eemshaven (NL) nach Borkum genutzt. Von dort aus soll er dann mit einem Kleinflugzeug nach Emden übergesetzt haben, wo er von dem anderen Angeklagten wieder abgeholt wurde. Bei der letzten Tat reiste die mittlerweile 71-Jährige mit dem Kokain, welches bei einer Kontrolle sichergestellt wurde.

Strafmaß Sohn

Gegen den männlichen Hauptangeklagten wurde wegen unerlaubter Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in Tateinheit mit unerlaubtem Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in fünf Fällen eine Gesamtfreiheitsstrafe von fünf Jahren und drei Monaten verhängt. Ferner ordnete die Kammer seine Unterbringung in einer Entziehungsanstalt an.

Strafmaß Mutter

Die angeklagte Mutter wurde in vier Fällen der Beihilfe zu den vorgenannten Delikten schuldig gesprochen und in einem Fall als Mittäterin. Das Gericht verurteilte Sie zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren.

Mit dem heute verkündeten Urteil ist die Kammer nah an den Anträgen der Staatsanwaltschaft und der Verteidiger geblieben. Der Staatsanwalt hatte in seinem heutigen Plädoyer Haftstrafen von 5 Jahren und 6 Monaten für den Sohn sowie von 3 Jahren für die angeklagte Mutter gefordert. Deren Verteidiger hatten Gesamtfreiheitsstrafen von 4 Jahren und 9 Monaten bzw. von maximal 3 Jahren beantragt. Rechtsmittel der Revision möglich.

Quelle: Landgericht Osnabrück
Rechtsindex - Recht & Urteile
Ähnliche Urteile:

Das Kammergericht Berlin hat sich in seinem Urteil (27 U 112/14) über die zivilrechtlichen Folgen eines Schein-Drogendeals zwischen einem Drogenhändler und einem Scheinkäufer des Kriminalamts befasst. Der verklagte Drogenhändler wurde zur Rückzahlung von 49.300,00 EUR verurteilt. Urteil lesen

Werbung
Werbung auf Rechtsindex.de