Ansparrücklage - Mit Urteil zur Einkommensteuer 2005 vom 9. Juni 2009 hat das Finanzgericht (FG) Rheinland-Pfalz zu der Frage Stellung genommen, unter welchen Voraussetzungen eine Ansparrücklage berücksichtigt werden kann.

Nürnberg (D-AH) - Wer einen Betriebsausflug organisiert, sollte darauf achten, dass zur allgemeinen Belustigung nicht allzu tief in die Unternehmenskasse gegriffen wird. Übersteigt die Spendierlaune des Chefs nämlich 100 Euro je Mitarbeiter, ist dieses Geld in der Regel als Lohnzuwendung zu behandeln und zu versteuern - und zwar bezüglich des gesellschaftlichen Anteils der Firmenaufwendungen.

Nürnberg (D-AH) - Wer beispielsweise als Gewerkschaftsvertreter Mitglied eines Aufsichtsrates wird, sollte noch vor der Wahl in das Kontrollgremium verbindlich erklären, seine Bezüge aus dieser quasi ehrenamtlichen Tätigkeit gemeinnützigen Zwecken zur Verfügung stellen zu wollen.

Gratifikationen - Bis zum Inkrafttreten des Steuerreformgesetzes vom 25. Juli 1988  beurteilte sich die Frage, ob und in welcher Weise der Arbeitgeber  Zuwendungen für Dienstjubiläen seiner Arbeitnehmer und vergleichbare Gratifikationen in der Form von bilanziellen Rückstellungen bereits vor ihrer Auszahlung gewinnmindernd berücksichtigen kann, nach den allgemein für Rückstellungen geltenden Regeln.

Kindergeldrecht - Das Finanzgericht Rheinland-Pfalz hat zu der Frage Stellung genommen, ob eine Bewerbung um eine Stelle als Zeitsoldat bei der Bundeswehr als eine Bewerbung um einen Ausbildungsplatz im Sinne des Kindergeldrechts angesehen werden kann.

Umzugshilfe absetzbar - Alle Ausgaben, die ein Immobilieneigentümer im Zusammenhang mit Vermietung oder Verpachtung seines Objekts tätigt, sind dem Grundsatz nach unter der Rubrik "Werbungskosten" steuerlich abzusetzen. Dazu können nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS auch Abstandszahlungen an ehemalige Mieter zählen.

Der 1. Senat des Finanzgerichts Münster hält die ab dem Jahr 2007 geltende Regelung zum Abzug von Werbungskosten für ein häusliches Arbeitszimmer wegen eines Verstoßes gegen den allgemeinen Gleichheitsgrundsatz zumindest teilweise für verfassungswidrig. Er hat daher das finanzgerichtliche Verfahren in einem heute veröffentlichten Beschluss vom 8. Mai 2009 ausgesetzt und die Frage der Verfassungswidrigkeit der Regelung des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b Satz 2 EStG dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt.

Steuerbefreiung - Mit Urteil zur Kraftfahrzeugsteuer vom 24. April 2009 (Az.: 4 K 2597/08) hat das Finanzgericht (FG) Rheinland-Pfalz zu der Frage Stellung genommen, ob, bzw. unter welchen Um-ständen "Katastrophen - Einsatzwagen" gemeinnütziger Organisationen (gO) von der Kfz - Steuer befreit sein können.

Steuerrecht: Wer Mitarbeiter oder Geschäftspartner zum Essen einläd, kann die Ausgaben oftmals von der Steuer absetzen. Dabei müssen aber einige Regeln eingehalten werden. ARAG Experten nennen die wichtigsten Fakten, damit es später keinen Ärger mit dem Finanzamt gibt.

Viele Menschen träumen davon, nur die wenigsten machen es wahr. Wenn man sich aber tatsächlich zum Leben und Arbeiten auf einem anderen Kontinent entschlossen hat, dann darf man nicht auf die Unterstützung des deutschen Fiskus vertrauen. Umzugskosten sind nach Information des Infodienstes Recht und Steuern der LBS selbst dann nicht als Werbungskosten abzusetzen, wenn der Betroffene eines Tages zurückkehren und sich beruflich verbessern will.