Ein Hundehalter ließ seinen Hund im Auto zurück. Die Außentemperatur lag bei 25 °C und alle Fenster waren verschlossen. Hinter der Windschutzscheibe lag ein Zettel mit den Worten, dass man wisse, dass im Fahrzeug ein Hund sei und man sich nicht einmischen solle. Der Hund ist nun tot und die Polizei ermittelt.
Einem Hund werden erhebliche Leiden zugefügt, wenn er in einem Zeitraum von 30 Minuten in einem in der prallen Sonne bei Außentemperaturen von 25 Grad abgestellten Pkw ohne Wasser zurückgelassen wird und eine Austrocknung des Tieres die Folge ist. Das hat bereits das Amtsgericht München (Az. 1115 OWi 236 Js 193231/17) entschieden.
Aber im vorliegenden Fall geht es kaum zynischer. Der Zettel liegt auf dem Armaturenbrett. Sein Wortlaut: "An alle Neugierigen! Es sitzt ein Hund im Auto, ich weiß das und es geht im gut. Jetzt kümmern Sie sich um ihre Sachen und mischen Sie sich nicht in Dinge, die Sie nichts angehen!"
Gegen 14:10 Uhr ging am 24.04.2019 bei der Polizei in Jülich die Meldung ein, dass die Feuerwehr an einem Pkw eine Scheibe eingeschlagen habe, um einen darin untergebrachten Hund zu befreien. Das Tier konnte jedoch nur noch tot geborgen werden.
Ein Zeuge war zuvor auf die Situation aufmerksam geworden. An dem Pkw waren bei einer Außentemperatur von circa 25 Grad alle Scheiben geschlossen und beschlagen. Der Hundehalter, der im Verlauf des Einsatzes vor Ort erschien, gab an, erst zwei Stunden zuvor nach dem Hund geschaut und diesen mit Wasser versorgt zu haben.
Aufgrund der Auffindesituation - komplett feuchter Innenraum, beschlagene Scheiben - kamen bei den Beamten vor Ort an dieser Schilderung Zweifel auf. Zudem hatte der Halter, ein 52-Jähriger aus Hattingen, den Hund wohl nicht zum ersten Mal im Auto gelassen.
Ein solches Verhalten ist nicht nur unverantwortlich sondern auch strafbar. Hundehalter sollten ihre Tiere nicht in verschlossenen Fahrzeugen zurücklassen. Die Temperaturen im Inneren können schnell steigen - auch bei vermeintlich milden Außentemperaturen. Hunde können diese nicht ausgleichen, ihnen droht ein Hitzschlag.
Ein Dank gilt dem Zeugen, der sich von der Notiz im Fahrzeug nicht hat beirren lassen - auch wenn letztlich für den Hund jede Hilfe zu spät kam.
Quelle: Polizei Düren
Ähnliche Urteile:
Ein Vermieter kann die Haltung von Haustieren von seiner Zustimmung abhängig machen und dies auch entsprechend vertraglich regeln. So darf er selbst dann, wenn anderen Mietern im Haus beispielsweise eine Hundehaltung erlaubt wurde, seine Zustimmung für eine Katze verweigern. Urteil lesen
Hundeangriff - Ein Hund sprang über den Vorgartenzaun auf die Straße und biss dort eine Frau in den Unterarm. Danach erfolgte die Einstufung des Hundes als "gefährlicher Hund". Dies hat verschiedene Verpflichtungen, wie z.B. Anlein- und Maulkorbpflicht, bei der Hundehaltung zur Folge. Urteil lesen
Nürnberg (D-AH) - Im Zweifelsfall zu Lasten des vierbeinigen Angeklagten: Hat der Amtstierarzt einen seiner Ansicht nach gefährlichen Hund mit einem Leinenzwang belegt, ist die Sicherheitsmaßnahme solange aufrecht zu erhalten, bis ein Gericht in ausführlicher Hauptverhandlung zu einer anderen Entscheidung gelangt. Urteil lesen
Wenn eine Hundehalterin in berechtigter Sorge um ihr Tier in eine Hundebeißerei eingreift, müsse sie wissen, dass ihr Handeln die Gefahr mit sich bringt, selbst gebissen zu werden. Deshalb erhielt sie nur anteiligen Schadensersatz und Schmerzensgeld. Urteil lesen