Volle Auftragsbücher machen heute Handwerker zur Mangelware. Wer es noch schafft, einen Kostenvoranschlag zu bekommen, dem stockt dann bei dessen Lektüre der Atem. Der Volksmund sagt nicht zu Unrecht "Das Handwerk steht auf goldenem Boden".
Wer auf den Handwerker nicht warten oder sich die Kosten nicht leisten kann, der sucht nach Alternativen und wird im Internet schnell fündig: YouTube und Co. machen es vor und haben mittlerweile zu jedem Problem zahlreiche Videos mit Anleitungen für den Heimhandwerker parat: Vom Rohbau bis zur Reparatur in Haus, Garten oder Garage - zu fast jedem Vorhaben findet sich eine Anleitung.
Bei welchen Tätigkeiten sollte der Fachmann kommen?
Doch nicht jede Selbsthilfe ist risikolos: So dürfen bestimmte Tätigkeiten nach § 13 Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) nur von Facharbeitern durchgeführt werden. Wer dagegen verstößt, riskiert den Versicherungsschutz. Als Faustformel gilt: Bei jedem elektrischen Gerät, das fest an das Stromnetz angeschlossen wird, muss der Anschluss durch einen Fachmann erfolgen. Zu den festinstallierten Geräten zählen sämtliche Geräte, die nicht durch eine Steckdose angeschlossen werden.
Also zum Beispiel Küchengeräte wie der Herd oder Backofen. Aber auch die Deckenlampe oder die Verkleidung einer Steckdose muss durch den Fachmann angeschlossen werden. Wer dagegen verstößt und die Deckenlampe selbst anbringt, obwohl er hierzu nicht die Zulassung hat, verstößt gegen diese Verordnung. Kommt es dann aufgrund dieser Deckenlampe zum Brand, springt die Versicherung nicht ein.
Geräte, die durch eine Steckdose mit Strom versorgt werden, darf jedermann anschließen, egal ob es sich um Kühlschrank oder Mikrowelle handelt. Auch darf jeder freilich Glühbirnen und Sicherungen selber wechseln. Zudem dürfen auch Instandhaltungsarbeiten an Geräten selbst durchgeführt werden – zum Beispiel die Beseitigung einer Verstopfung der Spülmaschinenpumpe – wobei der Garantieschutz und die Gewährleistung bei Selbstreparaturen erlöschen können.
Hier sollte man im Zweifel je nach Fall einen Rechtsanwalt zurate ziehen, bevor man selbst Hand anlegt und den Garantieschutz riskiert. Allerdings kann man nach Ablauf der Verjährung der Gewährleistung und Garantie aufgrund des Eintritts einer geplanten Obsoleszenz eine Reparatur oft mit einfachen Mitteln selbst bewerkstelligen.
Durch Vorarbeiten Geld sparen
Obwohl allein der Anschluss an das Stromnetz nur durch einen Fachmann erfolgen darf, sind jedoch zeit- und damit geldaufwendige Vorarbeiten zulässig: So können Heimwerker zum Beispiel die Schlitze für die Leitungen schlagen, die Leitungen isolieren und sie sogar unter Putz verlegen. Auch dürfen ambitionierte Bastler noch nicht am Stromkreis angeschlossene Steckdosen, Schalter, Dimmer und auch eine Klingelanlage montieren und einbauen. Der Fachmann nimmt dann lediglich die Arbeiten ab und übernimmt den Anschluss an das Stromnetz.
Ferdinand Mang
Rechtsanwalt
Redakteur - Juristische Redaktion
anwalt.de services AG
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