Das Landgericht Osnabrück hat Michael Burat wegen gewerbsmäßigen Betruges in 38 Fällen sowie wegen versuchten gewerbsmäßigen Betruges in 33 Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und 6 Monaten verurteilt. Die Vollstreckung ist zur Bewährung ausgesetzt worden.

Der 37-Jährige muss als Bewährungsauflage 120.000,- € an sechs gemeinnützige Einrichtungen zahlen.

Der Sachverhalt


Die Angeklagten haben 2004 und 2005 Firmen, Kommunen und Parteien abgemahnt, die in ihrem Internetauftritt die Möglichkeit einer e-card-Versendung vorsahen. Sie haben behauptet, dass sie unerwünscht per E-Mail eine e-card erhalten hätten. Diese Werbemails hatten sich die Angeklagten jedoch selbst zugeschickt, um die Betroffenen per Abmahnung durch den Rechtsanwalt (jeweils 532,90 € Anwaltsgebühren, die zwischen den Beteiligten aufgeteilt wurden) zur Abgabe einer wettbewerbsrechtlichen Unterlassungserklärung aufzufordern.

Für jeden Wiederholungsfall war eine Vertragsstrafe von 5.000,00 € zu zahlen, die teilweise auch erfolgreich provoziert worden ist (allein die CDU zahlte 15.000,- €). Bei der vorliegenden Verurteilung geht es nicht um die beim Landgericht Frankfurt am Main im Mai zu verhandelnden sogenannten Abo-Fallen.

Die Entscheidung

Die Kammer hat nach 26 Verhandlungstagen und Vernehmung von 52 Zeugen auf Betrug erkannt, weil die Angeklagten darüber täuschten, dass sie unerwünscht Werbung erhalten hätten. Eine Erpressung läge hingegen nicht vor, weil die bloße Drohung mit einem Rechtsstreit in den Abmahnschreiben kein empfindliches Übel sei.

Gegen den mitangeklagten Rechtsanwalt Bernhard S. aus München ist wegen gewerbsmäßigen Betruges (31 Fälle vollendet und 33-mal versucht) eine Gesamtfreiheitsstrafe von 15 Monaten verhängt worden, deren Vollstreckung unter einer Auflage von 12.000,- € zur Bewährung ausgesetzt worden ist. Die beiden übrigen Angeklagten sind zu einer 7-monatigen Bewährungsstrafe bzw. zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Im Übrigen sind die Angeklagten freigesprochen worden.

Beim Strafmaß hat die Kammer zu Lasten der Angeklagten deren kriminelle Energie und die hohe Anzahl der Taten berücksichtigt. Positiv waren die Geständnisse, die geringe Schadenshöhe von weniger als 50.000,- €, die Schadenswiedergutmachung, die lange zurückliegende Tatzeit sowie die Dauer des Strafverfahrens zu berücksichtigen.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Beteiligten haben die Möglichkeit, binnen einer Woche Revision zum Bundesgerichtshof einzulegen.

Landgericht Osnabrück
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