Mit Urteil hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) entschieden, dass die Stadt Nürnberg einer Tierschutzorganisation Zugang zu einem großen Teil ihrer Unterlagen verschaffen muss.

Der Sachverhalt

Hintergrund des Verfahrens ist das Nachzuchtproblem im Nürnberger Tiergarten, wo eine hohe Zahl von Früh- und Totgeburten beim Großen Tümmler auftraten. Bei dem Großen Tümmler handelt es sich um eine Delfinart (tursiops truncatus). Die klagende Tierschutzorganisation will mit Hilfe der Unterlagen der Stadt eine umfassende Evaluierung der Haltungsbedingungen durchführen und zur Aufklärung des Nachzuchtproblems beitragen. Die Einsicht bezieht sich auf die Haltung des Großen Tümmlers im Nürnberger Tiergarten in den Jahren 1989 und 1990 sowie 2000 bis 2011.

Die Entscheidung

Das Verwaltungsgericht Ansbach hatte die Stadt bereits zur Gewährung von Akteneinsicht verpflichtet. In der Berufungsinstanz wurde die Verpflichtung – im Einverständnis mit der Klägerin – zeitlich und inhaltlich konkretisiert. Der BayVGH hat die Unterlagen als Umweltinformationen gewertet, für die das Umweltinformationsgesetz (UIG) gilt.

Die Revision gegen dieses Urteil wurde nicht zugelassen. Dagegen kann Beschwerde zum Bundesverwaltungsgericht in Leipzig erhoben werden.

Gericht:
Bayer. Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 24. Mai 2011, Az. 22 B 10.1875

Rechtsindex, Bayer. Verwaltungsgerichtshof
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