Dies geht nach Angaben des Immobilienportals Immowelt.de aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf hervor.
Im verhandelten Fall verletzte sich eine Mieterin, weil sie über einen Riss einer Bodenplatte im Mietobjekt stolperte. Sie verklagte daraufhin den Vermieter auf Schadensersatz. Vor Gericht kam sie allerdings mit diesem Ansinnen nicht durch: Zwar sei der Vermieter verpflichtet, die Immobilie instand zu halten. Ohne konkreten Anlass sei er aber nicht verpflichtet, tätig zu werden, vielmehr müsse der Mieter dem Vermieter etwaige Mängel anzeigen. Denn während der Mietzeit sei ausschließlich der Mieter derjenige, der über die Immobilie verfügen könne.
Rechtsgrundlagen:
BGB § 241 Abs. 2
BGB § 535
BGB § 536
Gericht:
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 12.08.2008, Az. I-24 U 44/08
Quelle: Immowelt.de
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