Auch wenn Käufer und Verkäufer eines Hauses die Gewährleistung ausgeschlossen haben, kann erheblicher Schädlingsbefall in den Balken des Gebäudes einen Mangel darstellen, der zum Rücktritt berechtigt. Dies hat das Oberlandesgericht Braunschweig in seinem Urteil (Az. 9 U 51/17) entschieden.

Die mündliche Erlaubnis eines Nachbarn, mit einem Baukran den Luftraum über dessen Grundstück nutzen zu dürfen, ist eine reine Gefälligkeit und begründet keinen einklagbaren Anspruch.

Der Beklagte betreibt auf seinem Grundstück eine Luftwärmepumpe, die er in eine Holzhütte eingebaut hat. Diese Hütte befindet sich in einem Abstand von weniger als 3 Metern von dem Grundstück des klagenden Nachbarn. Der Kläger begehrt vom Beklagten die Beseitigung der Luftwärmepumpe.

Im vorliegenden Fall hatte der Bundesgerichtshof über den Anspruch einer Wohnungseigentümerin zu entscheiden, die von den benachbarten Wohnungseigentümer verlangte, dass diese nach einer Modernisierung ihres Badezimmers den Trittschallschutz verbessern soll (<=46 dB).

Die streitenden Parteien sind Nachbarn zweier angrenzender Reihenmittelhäuser. Der beklagte Nachbar lehnte über mehrere Monate hinweg seine Metallleiter an die Dachziegelabschlusskante des Hauses der Kläger an. Die Beklagten weigerten sich, die Leiter zu entfernen, da sie zu 100 Prozent auf ihrem eigenen Grundstück stehen würde.

Wer kann wann den gemeinsamen Waschraum nutzen, wann sind Ruhezeiten, und welche Türen sind zu bestimmten Zeiten abzuschließen? Die Klärung solcher Fragen erhoffen sich viele Wohnungseigentümer von der Hausordnung. Was aber, wenn in der Gemeinschaft eine solche nicht existiert?

Die Klägerin möchte in einem Gewerbegebiet eine ehemalige Lagerhalle als "Sportanlage für Lasertag und Fitness" betreiben. Die Klägerin beantragte die baurechtliche Genehmigung der Nutzungsänderung. Der Antrag wurde abgelehnt. Zu Recht?

Ein Immobilienmakler bewarb in Zeitungen und im Internet Wohnungen und Häuser, ohne die erforderlichen Pflichtangaben zum wesentlichen Energieträger für die Beheizung und das Baujahr zu machen. Dagegen hat die Deutsche Umwelthilfe (DUH) geklagt und in erster Instanz erneut einen Rechtsstreit für sich entschieden.

Eigentümergemeinschaften umfassen oft Dutzende, manchmal sogar Hunderte von Wohneinheiten. Verständlich, dass sich dann ein Profi um die Angelegenheiten der alltäglichen Verwaltung kümmern muss. Aber auch bei kleineren Objekten wird häufig eine neutrale Instanz bestellt, die über den Einzelinteressen steht und den Eigentümern viele Arbeiten abnimmt.

Bei einer Baukontrolle wurde festgestellt, dass ein Gerüstbauer keinerlei Sicherungsmaßnahmen gegen ein Abstürzen für sich und seine Mitarbeiter verwendet hat. Seiner Auffassung nach seien Unfallverhütungsvorschriften wohl nur dazu da, die Unternehmer zu schikanieren.