Rückzahlungsansprüche verjähren drei Jahre nach Vertragsschluss
Die Zahl der Entscheidungen, in denen Banken zur Rückzahlung von Bearbeitungsgebühren für Verbraucherkredite verurteilt werden, steigt ständig an. Das Amtsgericht Schorndorf verurteilte jetzt die Deutsche Bank zur Rückzahlung von Kreditbearbeitungsgebühren in Höhe von 3.500 €, die die Bank für zwei Immobilienkredite berechnet hatte.
Das Amtsgericht folgte damit der Rechtsprechung zahlreicher Oberlandesgerichte, die in letzter Zeit eine entsprechende Rechtsprechung entwickelt hatten. Eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs haben die Kreditinstitute dabei immer vermieden, indem sie keine Rechtsmittel eingelegt oder diese kurz vor dem Verhandlungstermin zurückgezogen haben.
Zum 31.12.2012 verjähren Ansprüche für Kreditvertragsschlüsse in 2009
Was viele Bankkunden nicht wissen: Die Ansprüche auf Rückzahlung derartiger Bearbeitungsgebühren verjähren innerhalb von drei Jahren. Dabei beginnt die regelmäßige Verjährungsfrist mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Gläubiger von den den Anspruch begründenden Umständen und der Person des Schuldners Kenntnis erlangt hat oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen müsste. Für zu Unrecht vereinnahmte Bearbeitungsgebühren für Verbraucherkreditverträge bedeutet dies, dass Rückforderungsansprüche für Verträge, die im Jahr 2009 geschlossen wurden, mit Ablauf des Jahres 2012 verjähren.
Es ist daher allerhöchste Zeit, einen erfahrenen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht zu kontaktieren, um Ansprüche prüfen und die Durchsetzung und Hemmung der Verjährung einzuleiten.
Die Ansprüche von Kreditnehmern, die vor dem 1.1.2009 ihren Vertrag abgeschlossen haben, sind bereits verjährt und können daher in der Regel nicht mehr durchgesetzt werden.
Ihr Ansprechpartner
Mathias Nittel, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
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