Ein Beitrag von Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Der Weg zum Recht kann steinig sein: Zuerst die Entdeckung, dass die einst angepriesene Kapitalanlage sich als schlechte Investition entpuppte. Und dann weigert sich auch noch die Rechtsschutzversicherung, die Kosten für die klageweise Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen zu übernehmen. Dies wiederfuhr dem Anleger eines geschlossenen Immobilienfonds, der lange Jahre bei dem Rechtsschutzversicherer Auxilia versichert war. Da sich der Anleger mit der Abfuhr seiner Versicherung nicht abfinden wollte, klagte er auf Kostenschutz für ein Klageverfahren.
Das Landgericht Offenburg (nicht rechtskräftig) verurteilte Ende September 2012 in einem von der Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltgesellschaft mbH geführten Gerichtsverfahren die Auxilia, die Kosten für eine Klage des Anlegers wegen falscher Anlageberatung zu übernehmen. Der Richter sah die Gründe, die die Rechtsschutzversicherung gegen ihre Einstandspflicht vorbrachte, als nicht durchschlagend an. Zu diesen Argumenten gehörte auch das von Rechtsschutzversicherungen oft verwendete Argument, die Streitigkeit sei vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Wie so oft wurde auf die umfangreichen Ausschlusslisten in den Allgemeinen Rechtsschutzbedingungen verwiesen.
Baurisikoausschluss betrifft nicht geschlossene Immobilienfonds
Konkret wendete die Auxilia ein, dass der Baurisikoausschluss in den Rechtsschutzbedingungen ARB 75 die Kostenübernahme verhindere. Das Landgericht Offenburg folgte diesem Vortrag der beklagten Versicherung nicht, da das Erwerbsrisiko bei einem geschlossenen Immobilienfonds nichts mit dem Baurisiko zu tun habe, welches sich auf Streitigkeiten rund um die Planung und den Bau von Gebäuden beziehe. Dies hat bereits der Bundesgerichtshof so entschieden.
Die Auxilia war in dem Prozess besonders dreist und hat Angaben ins Blaue hinein gemacht, weshalb auch Strafanzeige wegen versuchten Prozessbetruges erstattet wurde. Das Landgericht folgte den teilweise absurden Begründungen der Auxilia nicht, sondern verurteilte diese in voller Linie.
Da der Klage des Anlegers stattgegeben wurde, trägt die Auxilia auch die Kosten dieses Prozesses. Das Urteil zeigt, dass es sich lohnen kann, auch bei einen „Nein“ der Rechtsschutzversicherung nicht vorzeitig aufzugeben. Oft lehnen Rechtsschutzversicherer zu Unrecht ab und gerade die Auxilia ist ein besonders hartnäckiger Vertragspartner der Anleger, die immer wieder versucht, ihren vertraglichen Verpflichtungen zu entgehen. Zwar ist damit noch nicht das Urteil im Schadensersatzprozess wegen falscher Anlageberatung gefallen, jedoch konnte der Anleger eine Hürde - die Kosten eines Gerichtsprozesses - auf dem Weg zum Schadensersatz überwinden.
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