Ein Beitrag von Nittel | Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht
Aufgrund einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung ergibt sich für die Anleger der beiden Montranus Medienfonds jetzt die Möglichkeit, ihre Fondsbeteiligung zu Lasten der Helaba Dublin rückabzuwickeln. Eine Vielzahl von Gerichten, darunter zuletzt das OLG Stuttgart, haben zwischenzeitlich festgestellt, dass die Anleger ihre auf Abschluss einer Inhaberschuldbeteiligung (HL 143) bzw. eines Darlehensvertrages (HL 158) gerichtete Willenserklärung auch heute noch wirksam widerrufen können, weil sie über ihr Widerrufsrecht nicht zutreffend belehrt wurden.
Die Folge ist, dass die Anleger von der Helaba Dublin ihr eingesetztes Eigenkapital abzüglich erhaltener Ausschüttungen zurückerhalten. Zusätzlich kann im Einzelfall auch noch ein entgangener Gewinn auf die geleistete Einlage verlangt werden.
Für Anleger der HL Fonds 143 (Montranus I) und HL Fonds 158 (Montranus II) stellt dieses Vorgehen eine gute Möglichkeit dar, ihre verloren geglaubte Einlage doch noch zurückzuerhalten.
Tino Ebermann, Rechtsanwalt
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