Nach § 5 Abs. 1 Satz 1 ArbStättV hat der Arbeitgeber die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, damit die nicht rauchenden Beschäftigten wirksam vor den Gesundheitsgefahren durch Tabakrauch geschützt werden. Die ArbStättV geht damit davon aus, dass Passivrauchen die Gesundheit gefährdet. Bei Arbeitsstätten mit Publikumsverkehr hat der Arbeitgeber nach § 5 Abs. 2 ArbStättV nur insoweit Schutzmaßnahmen zu treffen, als die Natur des Betriebs und die Art der Beschäftigung es zulassen.
Der klagende Mitarbeiter vertritt die Rechtsauffassung, dass er einen Anspruch auf einen tabakrauchfreien Arbeitsplatz habe. Dieser ergebe sich aus der arbeitgeberseitigen Fürsorgepflicht i. V. m. § 618 BGB und § 5 ArbStättV und der Gewerbeordnung.
Die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts
Auch die Revision des Mitarbeiters hatte keinen Erfolg. Zwar hat der Mitarbeiter nach § 5 Abs. 1 Satz 1 ArbStättV grundsätzlich Anspruch auf einen tabakrauchfreien Arbeitsplatz. Der Arbeitgeber macht in ihrem Spielcasino jedoch von der Ausnahmeregelung in § 2 Abs. 5 Nr. 5 des Hessischen Nichtraucherschutzgesetzes (HessNRSG) Gebrauch, die das Rauchen in Spielbanken ermöglicht.
Deshalb müssen Schutzmaßnahmen nur insoweit getroffen werden, als die Natur des Betriebs und die Art der Beschäftigung dies zulassen. § 5 Abs. 2 ArbStättV verpflichtet den Arbeitgeber allerdings, die Gesundheitsgefährdung zu minimieren. Diese Verpflichtung hat er mit der baulichen Trennung des Raucherraums, einer Be- und Entlüftung sowie der zeitlichen Begrenzung der Tätigkeit des Mitarbeiters im Raucherraum erfüllt.
Gericht:
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 10.05.2016 - 9 AZR 347/15
Rechtsindex - Recht & Urteile
Ähnliche Urteile:
Der Ausschank von Getränken in abgetrennten, gekennzeichneten Raucherräumen von Diskotheken ist nach heute verkündeten Urteilen des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs rechtmäßig. Urteil lesen
Die Bewirtschaftung von außerhalb einer Gaststätte gelegenen Flächen in einer überbauten Einkaufspassage ist keine - rauchverbotsfreie - Außengastronomie im Sinne des Landesnichtraucherschutzgesetzes. Urteil lesen
Rindfleisch mit Meerrettich und Kartoffeln sowie Hacksteak mit Bratkartoffeln und Gemüse sind keine einfach zubereiteten Speisen im Sinne des Nichtraucherschutzgesetz. Ebenfalls liegt ein Verstoß vor, wenn eine Gaststätte über die Mittagszeit als Nichtraucher- Speisegaststätte und anschließend als Rauchergaststätte geführt wird. Urteil lesen
Nichtraucherschutzgesetz - Das VG Köln hat mit Urteil entschieden, dass ein Cafe, das sich ohne einen abgeschlossenen Gastraum offen auf der Lauffläche eines Einkaufszentrums befindet, als Rauchergaststätte geführt werden kann. Urteil lesen