Der Kläger ist Halter eines Hundes der Rasse Staffordshire Bullterrier, die vom rhein­land-pfälzischen Gesetzgeber als gefährlich eingestuft wird. Nach der lokalen Hundesteuer­satzung beträgt der Steuersatz für einen Hund 60 € und für einen gefährlichen Hund 1.000 € im Jahr. Mit seiner Klage macht er geltend, dass der Steuersatz überhöht sei.

Die 1. Kammer des Verwaltungsgerichts Aachen hatte zu entscheiden, ob die Antragstellerin zum weiteren Auswahlverfahren für die Einstellung in den gehobenen Polizeivollzugsdienst 2017 zuzulassen sei, obwohl sie die vorgesehene Mindestkörpergröße für Frauen von 163cm nicht erreiche.

Ein Soldat wurde aus der Bundeswehr entlassen, weil ihm drei Dienstvergehen mit rechtsextremistischem Bezug zur Last gelegt worden waren. In einem Fall forderte er einen Kameraden auf, zu einem dunkelhäutigen Azubi den Satz "Hey, Nigger, komm mal rüber, die Herrenrasse hat einen Auftrag für dich" zu sagen.

Eine Lehrerin hatte einen Anspruch auf Entschädigung und Schmerzensgeld nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) geltend gemacht, weil sie sich aus religiösen Gründen diskriminiert sah. Die Beklagte hatte eine Einstellungszusage zurückgenommen, als bekannt wurde, dass sie auch im Unterricht ein (muslimisches) Kopftuch tragen wolle.

Eine Versandapotheke hatte auf Ihrer Internetseite auch Vibratoren und weiteres Erotikspielzeug im Angebot. Sie vertritt die Auffassung, dass damit die Gesundheitsförderung im Vordergrund stehe, weil durch ein erfülltes Sexualleben auch die Entspannung gefördert werde. Die Versandapotheke klagt gegen ein ausgesprochenes Verkaufsverbot.

Für das Halten sogenannter "gefährlicher Hunde" wird in vielen Gemeinden eine erhöhte Hundesteuer erhoben. So auch im vorliegenden Fall, in dem die Antragstellerin geltend macht, dass der erhöhte Steuersatz nicht für Hunde bis zur Vollendung des ersten Lebensjahres gelten könne, weil die Erstellung eines Negativzeugnisses noch nicht möglich sei.

Ein Anwohner rief bei der Polizei an und teilte aufgebracht mit, dass ein Lkw verkehrsbehindernd parke. Er forderte lautstark, dass ein Streifenwagen umgehend - innerhalb von 15 Minuten - vor Ort zu erscheinen habe, da er ansonsten eine Dienstaufsichtsbeschwerde schicken werde.

Ein Jagdhund der Rasse "Deutsch Drahthaar" richtete in einem Kleintierzwinger ein Massaker an, indem er zehn Meerschweinchen und sieben Kaninchen totgebissen hatte. Die Stadtbehörde stellte daraufhin die Gefährlichkeit des Hundes fest. Nunmehr besteht ein Leinen- und Maulkorbzwang beim Ausführen des Hundes, wogegen sich der Hundehalter wehrt.

Es ist anzunehmen, dass nach Syrien zurückgeführte Personen bei ihrer Einreise über den Flughafen Damaskus in der Regel zunächst durch die Geheimdienste befragt werden. Daraus lasse sich ein Anspruch auf die Anerkennung als Flüchtling aber nicht ableiten. Die Klage eines syrischen Staatsangehörigen blieb ohne Erfolg.


Auf der Abschiedsfeier eines Kameraden beleidigte ein Soldat im alkoholisierten Zustand seinen Vorgesetzten, versuchte diesen anzuspucken und warf mit einer Flasche nach ihm. Außerdem hob er mehrfach seine Hand zum Hitlergruß und überzog ihn mit drastischen Schimpfworten. Der Soldat wendet sich gegen seine Entlassung.