Der Sachverhalt
Der seit 2009 als Taxifahrer tätige Antragsteller ist mehrfach strafrechtlich auffällig geworden. Er wurde wegen Beleidigung und unerlaubtem Besitz eines nach dem Waffengesetz verbotenen Gegenstands verurteilt. Zuletzt wegen Wohnungseinbrüchen sowie vorsätzlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von 2 Jahren.
Die Freiheitsstrafe wurde zu einer dreijährigen Bewährung ausgesetzt. Nach Bekanntwerden der Freiheitsstrafe hatte die Stadt Mainz dem Antragsteller unter Anordnung des Sofortvollzugs die Fahrerlaubnis zur Personenbeförderung entzogen und die Taxikonzession widerrufen. Der Antragsteller suchte um vorläufigen Rechtsschutz nach.
Der Beschluss des Verwaltungsgerichts Mainz (L 1527/15.MZ)
Das Verwaltungsgericht Mainz (L 1527/15.MZ und 3 L 1528/15.MZ) lehnte den Eilantrag hinsichtlich beider Genehmigungen ab. Der Antragsteller biete nicht mehr die notwendige persönliche Zuverlässigkeit. Es bestehe die ernsthafte Befürchtung, dass er die besonderen Sorgfaltspflichten, die ihm bei der Beförderung anvertrauter Personen obliegen, auch künftig missachten werde.
Taxifahrer habe eine besondere Sorgfaltspflicht
Diese stütze sich insbesondere auf die Verurteilung wegen vorsätzlicher Körperverletzung, nach der der Antragsteller bei einer Taxifahrt einem Fahrgast - nach Querelen zwischen ihnen - gegen den Körper getreten hatte, weshalb der Kunde auf den Straßenboden aufschlug und hierdurch schwere Kopfverletzungen mit andauernden Beeinträchtigungen erlitt.
Taxifahrer müsse in Konfliktlagen situationsangemessen reagieren
Zwischen einem Taxifahrer und seinen Fahrgästen bestehe ein besonderes Vertrauensverhältnis, das nicht nur ein sicheres Führen des Fahrzeugs, sondern auch die Sicherheit des Fahrgastes vor Straftaten und Belästigungen durch den Taxifahrer umfasse. Die Straftat der Körperverletzung gebe Grund zur Sorge, dass der Antragsteller in Konfliktlagen, wie sie im Berufsalltag eines Taxifahrers häufig auftreten könnten, nicht situationsangemessen zu reagieren vermöge.
Gericht:
Verwaltungsgericht Mainz, Beschluss vom 05.01.2016 - 3 L 1527/15.MZ und 3 L 1528/15.MZ
Rechtsindex - Recht & Urteile
Ähnliche Urteile:
Das Landgericht Hamburg hat einen Taxifahrer, der einen weiblichen Fahrgast für mehrere Stunden in den Kofferraum seines Taxis einsperrte, wegen Körperverletzung, Freiheitsberaubung, Bedrohung und Beleidigung zu einer Freiheitsstrafe von 3 Jahren und 10 Monaten verurteilt. Urteil lesen
Die Personenbeförderung von einem Parkhaus zum Flughafen Berlin-Tegel erfordert eine Genehmigung nach dem Personenbeförderungsgesetz. Es handele sich bei dem Transfer nicht bloß um nicht um einen "kostenlosen Service", sondern um eine entgeltliche Beförderung. Urteil lesen
Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat der Stadt bestätigt, dass sie den örtlichen Taxiunternehmern untersagen darf, einen Zuschlag von 2 Euro für die Zahlung per Kreditkarte zu erheben. Solcher Zuschlag sei grundsätzlich möglich, er müsse jedoch vom Rat beschlossen werden. Urteil lesen
Auch Taxifahrer fragen sich hin und wieder, ob er eigentlich jeden mitnehmen muss. Der Fahrgast fragt sich: Ist der Taxifahrer verpflichtet den kürzesten Weg zum Ziel zu nehmen? Ein Beitrag über Rechte und Pflichten von Taxifahrern und ihren Fahrgästen. Urteil lesen