Vergisst ein Jäger seinen Waffenkoffer samt Inhalt auf dem Gehweg, so darf ihm die Waffenbehörde den Waffenschein samt Jagderlaubnis entziehen. In einem solchen Fall handele er nicht zuverlässig und gefährde Unbeteiligte, so das Oberverwaltungsgericht Hamburg.

Der Sachverhalt

Wie die telefonische Rechtsberatung der Deutschen Anwaltshotline berichtet, packte ein Jäger Munition und Teile des Gewehrs in einen kleinen Koffer für die Jagd. Diesen ließ er allerdings auf dem Gehsteig stehen und fuhr ohne ihn los. Ihm fiel erst auf der Autobahn auf, dass er seinen Waffenkoffer vergessen hatte. Als er zurückkam, war der aber bereits weg. Er fuhr daraufhin zur Polizei und erstatte Anzeige wegen Diebstahls.

Ein ehrlicher Finder meldete sich allerdings tags darauf bei ihm und gab den Koffer unversehrt zurück. Die Waffenbehörde erfuhr aber durch die Anzeige von dem Vorfall und entzog dem Jäger daraufhin Waffenschein und Jagderlaubnis. Außerdem sollte er seine 18 Schusswaffen unschädlich machen oder an Berechtigte übergeben. Dagegen wehrte er sich nun vor Gericht.

Die Entscheidung

Das Oberverwaltungsgericht Hamburg stellte sich auf die Seite der Behörde. Denn der Mann ging mit Waffen und Munition nicht sachgemäß um. "Er hätte ausschließen müssen, dass der Koffer einem Unbefugten in die Hände fällt", erklärt Rechtsanwalt Karl Heinz Lehmann. Der Jäger habe sich somit als unzuverlässig erwiesen, Waffen zu führen. Nicht zuletzt, weil ihm sein Ungeschick erst auf der Autobahn auffiel.

Auch wenn es sich nur um Teile einer Waffe und Munition gehandelt hatte, sei dies für den Mann nicht entlastend. Ein weniger ehrlicher Finder hätte sicher versuchen können, die Waffe auf dem Schwarzmarkt zu komplettieren oder die einzelnen Teile zu veräußern, so das Gericht.

Gericht:
Oberverwaltungsgericht Hamburg, Beschluss vom 07.08.2015 - 5 Bs 135/15

Quelle: Deutsche Anwaltshotline
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