Der Sachverhalt
Merkwürdig fand der Versicherungsmitarbeiter auch den augenscheinlich sportlich-gestählten körperlichen Zustand des Rollstuhlfahrers. Die Versicherung schaltete ein Detektivbüro ein. In einer fingierten Sache bot der Versicherte seine Dienstleistungen als Küchenbauer an.
Der Versicherte wendet sich mit seiner Klage gegen die von seiner Versicherung ausgesprochene Kündigung. Das Landgericht hatte die Klage abgewiesen.
Die Entscheidung des Oberlandesgerichts Oldenburg
Die Kündigung sei zu Recht erfolgt. Bei solch einem Verhalten dürfe die Versicherung den Vertrag - auch für die Zukunft - fristlos kündigen, so das Oberlandesgericht Oldenburg (Az. 5 U 78/16). Das Vertrauen in die Redlichkeit des Vertragspartners sei derart erschüttert, dass eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses unter Berücksichtigung der beiderseitigen Interessenlagen nicht mehr zumutbar sei.
Vertrauensverhältnis in hohem Maße zerstört
Auch eine vorherige Abmahnung sei nicht erforderlich. Denn anderenfalls hätte jeder Versicherungsnehmer die Möglichkeit, einmal sanktionslos zu versuchen, die Versicherung hinters Licht zu führen. Im Übrigen sei das Vertrauensverhältnis in so hohem Maße zerstört, dass die Versicherung ohne weiteres Zuwarten kündigen durfte, entschieden die Richter des 5. Senats. Der Kläger hat aufgrund des Hinweisbeschlusses des Senats seine Berufung zurückgenommen.
Gericht:
Oberlandesgericht Oldenburg, Hinweisbeschluss vom 28.11.2016 - 5 U 78/16
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