Wenn Kinder Unfug machen haften die Eltern – allerdings nur, wenn sie ihren Aufsichts- und Erziehungspflichten nicht ausreichend nachgekommen sind. Das bedeutet allerdings nicht, dass Mama oder Papa auch ein größeres Kind ständig im Auge haben müssen, beruhigt die Hamburg-Mannheimer Sachversicherung und verweist auf eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Bamberg.
Im vorliegenden Fall hatte ein knapp siebenjähriger Junge im Kinderzimmer gezündelt und damit einen Brand verursacht, der das gemietete Haus der Familie weitgehend zerstörte. Der Besitzer forderte Schadenersatz da das Kind unbeaufsichtigt gewesen sei.
Die elterliche Haftpflichtversicherung schlug sich auf die Seite der Familie und wies den Anspruch zurück: Die Eltern hätten das Kind auf die Gefahren durch Feuer hingewiesen sowie regelmäßig Bekleidung und Zimmer kontrolliert – mehr könne man bei einem Schulkind nicht tun. Auch die Richter sahen hier keine Verletzung der Aufsichtspflicht und sprachen die Eltern von jeder Haftung frei. Angesichts der möglichen Folgen empfehlen die Versicherungsexperten dennoch, auch bei größeren Kindern regelmäßig nach dem Rechten zu sehen. (OLG Bamberg Az.: 1 U 79/08)
Quelle: Hamburg-Mannheimer Sachversicherung, ein Unternehmen der ERGO Versicherungsgruppe
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