Es gibt jedenfalls derzeit kein allgemeines Verkehrsbewußtsein, dass das Tragen von Motorradschuhen zum eigenen Schutz eines Motorradfahrers erforderlich ist. Daher ist ein Mitverschulden eines verletzten Motorradfahrers, der im Unfallzeitpunkt Sportschuhe trug, zu verneinen.
Längst nicht allen Lesern dieser Mitteilung wird der autofreie Sonntag während der Ölkrise 1973 in Erinnerung sein. Umso gegenwärtiger ist aber das Sonntagsfahrverbot Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t.
Ein dreister Autofahrer schnappt einem den sicher geglaubten Parkplatz vor der Nase weg, der Hintermann drängelt oder der schicke Sportwagen missachtet die Vorfahrt. Schnell ist der Mittelfinger ausgestreckt oder ein Schimpfwort ausgesprochen.
Zur Benutzung von Radwegen sind Radfahrer nur dann verpflichtet, wenn dies durch Verkehrszeichen anordnet wird. Wenn solche Schilder nicht aufgestellt sind, dürfen Radfahrer die Radwege benutzen, sie müssen dies aber nicht tun.
Urteil zur Haftungsverteilung bei einer Kollision zwischen einem an der Ampel anfahrenden LKW und einem PKW, der während der vorangegangenen Rotphase sein Fahrzeug nach einem vorgenommenen Fahrstreifenwechsel in eine vor dem LKW vorhandene Lücke gelenkt hat.
Bei einer erheblichen Dauer und Heftigkeit von unfallbedingten Schmerzen, hat das AG München ein Schmerzensgeld bei HWS-Schleudertrauma, ISG-Blockade und Beeinträchtigung der Lendenwirbelsäule i.H.v. 2000 Euro im Rahmen seines Urteils zugesprochen.
Auch für Fahrradfahrer gelten die Verkehrsregeln. Allerdings könnte man oft meinen, dies habe sich noch nicht bei allen Verkehrsteilnehmern mit Fahrrad rumgesprochen. Immer öfter müssen Radfahrer nach Unfällen haften. Ein paar Urteile zum Thema.
Die Teilnahme an einem illegalen Autorennen "kostet" einen 24jährigen Auszubildenden aus Dortmund eine Geldbuße von 400 € und ein einmonatiges Fahrverbot.
Fährt ein Stalker den von ihm verfolgten Frauen mit seinem Auto hinterher, ist das allein noch kein ausreichender Grund, ihm die Fahrerlaubnis zu entziehen. Die Verhinderung nicht verkehrsspezifischer Straftaten oder einfach nur lästigen Verhaltens gehört nicht zu den Aufgaben des Fahrerlaubnisrechts.
Die mangelnde Kenntnis der Messwertbildung des Geschwindigkeitsmessgerätes ESO ES 3.0 begründet keine rechtliche Unverwertbarkeit des Messergebnisses. Bestehen keine konkreten Zweifel an der Zuverlässigkeit der Messung, muss das Gericht keine weiteren Ermittlungen zur Funktionsweise anstellen.