Die Behörde hatte zunächst das Kennzeichen "HH 1933" als Wunschkennzeichen vergeben. Auf eine Bürgerbeschwerde zog die Behörde das Kennzeichen jedoch wieder ein. Dagegen wandte sich der Fahrzeughalter im Wege der Klage und eines Eilrechtschutzverfahrens.

Aus der Entscheidung

Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat festgestellt, dass das Straßenverkehrsamt bei der Einziehung des Kennzeichens rechtmäßig gehandelt hat. Der durchschnittliche Bürger assoziiert das Kennzeichen "HH 1933" mit dem Nationalsozialismus im Dritten Reich.

1933 sei das Jahr, das zeitgeschichtlich für die Machtergreifung der Nationalsozialisten stehe, und "HH" sei eine Abkürzung des im Dritten Reich üblichen Grußes "Heil Hitler", die in der rechtsextremistischen Szene verwendet werde.

In einem Punkt sei die Behörde aber zu weit gegangen. Sie verlangte die alten Kennzeichen zu entwerten und neue prägen und anbringen zu lassen. Die Fahrzeug-Zulassungsverordnung sehe nicht vor, die Behebung von Mängeln des Fahrzeugs mit Befehl und Zwang durchzusetzen.

Ob der Halter den Wagen mit einem neuen Kennzeichen ausstatte, entscheide er allein. Ohne neues Kennzeichen könne die Behörde den Wagen allerdings stilllegen. Das Fahrzeug dürfe dann auf öffentlichen Straßen nicht mehr gefahren werden.

Gericht:
Verwaltungsgericht Düsseldorf, Beschluss vom 30.04.2019 - 6 L 175/19

VG Düsseldorf, PM
Rechtsindex - Recht & Urteile

Ähnliche Urteile:

Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts hat den zulässigen Antrag des Bundesrats auf Feststellung der Verfassungswidrigkeit und Auflösung der NPD und ihrer Unterorganisationen (Art. 21 Abs. 2 GG) mit Urteil vom 17. Januar 2017 einstimmig als unbegründet zurückgewiesen. Urteil lesen

Das Innenministerium des Landes Brandenburg hat den Verein "Widerstandsbewegung in Südbrandenburg" zu Recht am 11. Juni 2012 verboten und seine Auflösung angeordnet. Dies hat das OVG Berlin-Brandenburg durch Urteil (Az. OVG 1 A 4.12) entschieden. Urteil lesen

Das Lied "Geschwür am After" auf dem Album "Adolf Hitler lebt!" stelle eine Leugnung des unter der Herrschaft des Nationalsozialismus begangenen Holocaust dar. Die Verurteilung des Musikers aus dem Emsland wurde nun vom OLG Oldenburg bestätigt. Urteil lesen

Nach dem Urteil des Bundesgerichtshofs muss das Deutsche Historische Museum in Berlin eine kunsthistorisch wertvolle Plakatsammlung des jüdischen Zahnarztes Dr. Hans Sachs an die Erben zurückgeben. Urteil lesen

Werbung
Werbung auf Rechtsindex.de