Der gedruckte Preis im Katalog ist nur noch ein Richtwert. ARAG Experten weisen darauf hin, dass deutsche Reiseanbieter ihre Katalogpreise neuerdings nachträglich erhöhen dürfen. Vorraussetzung ist, dass im Katalog ein entsprechender Vermerk im Hinweis- oder Preissteil steht. Solche Preiserhöhungen können durch Nachkalkulationen von Hotelzimmer- und Flugstreckennachkäufe entstehen.
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Verbraucherschützer verlangten von einer Fluggesellschaft, dass diese in ihren Geschäftsbedingungen die Verwendung einer Klausel unterlässt, nach der der Preis für eine Flugreise sofort bei der Buchung in voller Höhe fällig wird. Die Klage wurde abgewiesen. Urteil lesen