Urlaubskataloge wälzen macht vielen Spaß. Das könnte sich demnächst aber ändern. Bisher war nämlich eine Preisanpassung nach oben nach der Katalogveröffentlichung nicht erlaubt, während Preissenkungen bei Last-Minute Angeboten durchaus verbreitet waren.  Wer jetzt aber seine Reise per Katalog bucht, kann möglicherweise mit bösen Überraschungen rechnen.

Der gedruckte Preis im Katalog ist nur noch ein Richtwert.  ARAG Experten weisen darauf hin, dass deutsche Reiseanbieter ihre Katalogpreise neuerdings nachträglich erhöhen dürfen. Vorraussetzung ist, dass im Katalog ein entsprechender Vermerk im Hinweis- oder Preissteil steht. Solche Preiserhöhungen können durch Nachkalkulationen von  Hotelzimmer- und Flugstreckennachkäufe entstehen.
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Verbraucherschützer verlangten von einer Fluggesellschaft, dass diese in ihren Geschäftsbedingungen die Verwendung einer Klausel unterlässt, nach der der Preis für eine Flugreise sofort bei der Buchung in voller Höhe fällig wird. Die Klage wurde abgewiesen. Urteil lesen

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