Amtshaftungsklage wegen Polizeieinsatzes teilweise begründet
Nach der durchgeführten Beweisaufnahme ist das Gericht davon überzeugt, daß der im Februar 2008 in den frühen Morgenstunden nach einer Fastnachtsveranstaltung in Kirschweiler zu einem Gerangel stoßende Polizeibeamte fahrlässig die Situation verkannte, indem er den daran beteiligten Kläger wegen seines Erscheinungsbildes einer gewaltbereiten Gruppe zuordnete und deshalb zu forsch mit seiner Stabtaschenlampe eingriff, um die Beteiligten zu trennen.
Dadurch erlitt der Kläger eine 3 cm lange Platzwunde und eine Gehirnerschütterung. Unter Berücksichtigung seines eigenen Mitverschuldens durch seine Beteiligung an dem Gerangel, das grundsätzlich das Einschreiten des Polizisten rechtfertigte, steht dem Kläger unter Abweisung seiner weitergehenden Klage ein Schadensersatzanspruch in Höhe von € 600,- zu.
Quelle: Landgericht Bad Kreuznach
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