Die Stadtbehörde hat auf einem Park-and-Ride Parkplatz Stellplätze als Frauenparkplätze beschildert. Der Kläger fühlt sich in seiner allgemeinen Handlungsfreiheit verletzt und er werde als Mann gegenüber Frauen ungleich behandelt . Mit seiner Klage wendet er sich gegen die Frauenparkplätze.

Der Sachverhalt

Anfang 2016 wurde auf dem öffentlichen Parkplatz eine Frau Opfer eines Gewaltdelikts. Dies nahm die Stadt zum Anlass, Parkplätze als Frauenparkplätze auszuweisen. Sie verwendete dazu Schilder mit einem "P" und dem Zusatz "Nur für Frauen".

Der Kläger fühlt sich in seiner allgemeinen Handlungsfreiheit verletzt. Zudem werde er als Mann gegenüber Frauen ungleich behandelt. Auch werden Frauen durch die Beschilderung diskriminiert. Die Stadt argumentiert, dass die Beschilderung lediglichen einen empfehlenden, aber keinen verbindlichen Charakter habe.

Die Entscheidung

Der Vorsitzende Richter des Verwaltungsgerichts München hat in seiner Verhandlung deutlich gemacht, dass die Beschilderung unzulässig sei, auch wenn mit dem Schutz von Frauen ein nachvollziehbarer Grund für eine Ungleichbehandlung vorliege.

Allerdings sei eine solche Beschilderung nach der Straßenverkehrs - Ordnung (StVO) auf öffentlichen Verkehrsflächen – anders als auf privat betriebenen Parkplätzen (Supermärkte, private Parkhäuser etc.) – nicht zulässig, da die StVO die Beschilderung eines ausschließlich für Frauen reservierten Parkplatzes nicht kenne.

Nur die in der StVO abgebildeten Verkehrszeichen dürften verwendet werden. Dies gelte auch, wenn die Behörde – wie hier – der Beschilderung selbst keinen verbindlichen Charakter beimesse, sondern sie als reine Empfehlung und Frage der Höflichkeit verstanden wissen möchte. Denn die von der Beklagten gewählte Ausgestaltung erwecke den Anschein, die gekennzeichneten Parkflächen dürften ausschließlich von Frauen genutzt werden.

In der Sache ist kein Urteil ergangen, da die Parteien sich darauf geeinigt haben, dass die Stadt bis spätestens Ende Februar 2019 statt der bisherigen Verkehrsschilder solche Schilder montiert, die lediglich eine Empfehlung oder Bitte für das Parken nur durch Frauen aussprechen. Das Gericht hat das Verfahren eingestellt.

Gericht:
Verwaltungsgericht München, 23.01.2019 -  M 23 K 18.335

VG München, PM
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