Ein 7-jähriger Junge besuchte mit seiner Mutter einen Tierpark der Niedersächsischen Landesforsten. Am Fischottergehege streckte der Junge seine Hand an den Zaun und wurde von einem Fischotter in den Finger gebissen. Die Mutter des Kindes verlangt 5.000 € Schmerzensgeld. Zuviel, urteilte nun das Gericht.
Der Sachverhalt
Obwohl der Junge wusste, dass er den Zaun des Fischottergeheges nicht berühren sollte, war die Verlockung wohl zu groß. Durch den Biss in den Ringfinger folgte eine langwierige ärztliche Behandlung mit mehreren Impfungen.
Die Entscheidung
Das verlangte Schmerzensgeld in Höhe von 5.000 € seien etwas zu hoch gegriffen, so das Amtsgericht Springe in seinem Urteil. Der Halter eines Tieres haftet im Regelfall für Schäden, die sein Tier hervorruft verschuldensunabhängig.
Zudem bestehen auf Seiten des Tierparks Verkehrssicherungspflichten. Danach trifft jeden, der Gefahrenquellen schafft, die Verpflichtung, die notwendigen Vorkehrungen zu treffen, um Dritte zu schützen. Ein Tierpark muss dabei auch an nicht ganz aus der Welt liegende bestimmungswidrige Benutzungen denken.
Das Amtsgericht Springe hob in diesem Zusammenhang hervor, dass der Tierpark damit rechnen musste, dass sich Kinder in der geschützten Umgebung des Tierparks nicht ständig im unmittelbaren Zugriff der Eltern aufhielten und zudem die Verlockung bestehe, sich an dem Zaun festzuhalten, da dieser gerade durch seine Höhe und seine Gitterstruktur die naheliegende Möglichkeit hierfür biete.
Wegen der unbestreitbaren Attraktionen des Tierparks sei auch damit zu rechnen, dass Kinder vor lauter Begeisterung Ermahnungen der Eltern sowie Warnhinweise auf Schildern wieder vergessen und nicht durchgängig beachten.
Erhebliches Eigenverschulden
Der Junge müsse sich ein erhebliches Eigenverschulden zurechnen lassen. Angemessen sei daher ein Schmerzensgeld von 500 €. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Es kann Berufung zum Landgericht Hannover eingelegt werden.
Gericht:
Amtsgericht Springe
AG Springe
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