Im vorliegenden Fall versuchte ein Syrer die Terrormiliz Islamischer Staat (IS) zu betrügen, indem er einen vermeintlichen IS-Anhänger per Online-Chat um 180.000 Euro für einen Anschlag bat. Er beabsichtigte jedoch das Geld für eigene Zwecke zu verwenden. Nun wurde er wegen versuchten Betruges verurteilt.

Der Sachverhalt

Der Angeklagte, der als syrischer Flüchtling nach Deutschland gekommen war, wandte sich über eine Online-Chatplattform an einen vermeintlichen Angehörigen einer islamistischen Terrororganisation. Er spiegelte ihm in betrügerischer Absicht vor, einen Anschlag mit mehreren mit Sprengstoff beladenen Fahrzeugen vorzubereiten.

Hierfür bat er ihn um eine finanzielle Unterstützung in Höhe von 180.000 Euro. Der Angeklagte wollte den vorgeblichen Tatplan nicht ausführen und das erstrebte Geld für eigene Zwecke verwenden.

Vermeintlicher IS-Anhänger

Bei dem Adressaten seiner Nachrichten handelte es sich tatsächlich um einen syrischen Oppositionellen, der an die Zugangsdaten des Chat-Accounts eines kurz zuvor getöteten Funktionärs des "Islamischen Staates" gelangt war. Er verfolgte die Absicht, möglichst viele IS-Anhänger ausfindig zu machen und an zuständige Behörden zu melden.

Prozessverlauf

Gegen das Urteil des Landgerichts Saarbrücken haben der Angeklagte und die Staatsanwaltschaft Revision eingelegt. Der Angeklagte wendet sich gegen den Schuld- und Strafausspruch. Die Staatsanwaltschaft greift insbesondere die Beweiswürdigung an und beanstandet, dass der Angeklagte nicht wegen des mit der Anklage erhobenen Vorwurfs der Vorbereitung von Terroranschlägen zur Verantwortung gezogen worden ist.

Die Entscheidung des BGH

Der Bundesgerichtshof hat beide Revisionen verworfen und das Urteil des Landgerichts Saarbrücken (Az. 1 Ks 11/17) bestätigt. Der Angeklagte wurde wegen versuchten Betruges  zum Nachteil des "IS" zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt.

Gericht:
Bundesgerichtshof, Urteil vom 11.04.2018 - 5 StR 595/17

BGH, PM 74/2018
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