Der Straftatbestand der Majestätsbeleidigung in § 103 Strafgesetzbuch stellt die Beleidigung von Organen und Vertretern ausländischer Staaten unter Strafe. Der Bundesrat hat am 07.07.2017 einen Gesetzesbeschluss des Bundestages gebilligt, der die Abschaffung des entsprechenden Straftatbestands in § 103 StGB vorsieht.

Hintergrund

Die Straftatbestand war in die Schlagzeilen geraten, nachdem der türkische Präsident Recep Tayyip Erdoğan ein Strafverfahren gegen den Satiriker und Moderator Jan Böhmermann forderte. Dieser hatte in seiner Sendung ein sogenanntes "Schmähgedicht" auf den türkischen Präsidenten vorgetragen.

Ein "Sonderstrafrecht" wie Paragraf 103 sei nicht mehr zeitgemäß, heißt es in dem nunmehr beschlossenen Gesetz. Die normalen Strafvorschriften für Beleidigung seien für den Ehrschutz von Organen und Vertretern ausländischer Staaten ausreichend. So hatten auch die Länder argumentiert.

(BT-Drs. 18/11243 – PDF)
Link zur Drucksache: Gesetz zur Reform der Straftaten gegen ausländische Staaten

Quelle: Bundesrat
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