Fitnessgeräte in Studios oder therapeutischen Einrichtungen sollten nicht ohne ausdrückliche Einweisung durch geschultes Fachpersonal in Betrieb genommen werden, rät die Victoria Versicherung.

Diese Erfahrung machte eine Dame, die sich in physiotherapeutischer Behandlung befand und an einem Funktionstraining teilnahm. Hoch motiviert setzte sie im Fitnessraum ein Laufband, welches nicht zu ihren Trainingsgeräten gehörte, in Gang. Sie verlor auf dem ungewohnten Untergrund den Halt und stürzte. Dabei zog sie sich eine Quetschung an der Hand zu.

Da sie allerdings keine Einweisung zur Benutzung des Geräts erhalten hatte, wies das Oberlandesgericht Oldenburg ihre Klage auf Schadensersatz und Schmerzensgeld gegen den Betreiber des Geräts zurück. Dieser müsse nicht mit dem unbefugten Handeln seiner Klienten rechnen und sei somit auch nicht verpflichtet, entsprechende Vorsichtsmaßnahmen zu ergreifen. (OLG Oldenburg, Az.: 6 U 212/08)

Quelle: Victoria Versicherung, ein Unternehmen der ERGO Versicherungsgruppe
Werbung
Werbung auf Rechtsindex.de