Hoher Spritverbrauch - Teils bis zu 33 Prozent liegt der tatsächliche Spritverbrauch bei der Mehrheit der Automodelle in Deutschland über den offiziellen Angaben der Hersteller, kritisiert die Deutsche Umwelthilfe (DUH) in Berlin. Viele Autokäufer monieren dann den zu hohen Spritverbrauch ihres neuen Autos.

Grund sei eine zunehmende "Kreativität" der Hersteller bei der Ermittlung des Spritverbrauchs nach EU-Norm. Durch geschönte Angaben drohen dem Bund nach der Umstellung der Kfz-Steuer auf den CO2-Ausstoß und somit auf den Kraftstoffverbrauch Steuerverluste in dreistelliger Millionenhöhe jährlich, schätzt der Umweltverband. Leidtragende seien auch die Vielfahrer, auf die durch einen höheren Spritverbrauch im Alltagsbetrieb Mehrkosten zukommen können, mit denen wegen zu niedriger Herstellerangaben nicht zu rechnen ist.

Laut Umwelthilfe arbeiten manche Hersteller bei den Verbrauchstests mit simplen Tricks:


Es werden besonders optimierte Testfahrzeuge eingesetzt, Lichtmaschinen und Klimaanlagen bei der 20-minütigen Prüfung deaktiviert und die Messungen grundsätzlich mit voll geladener Batterie durchgeführt. Auch lasse sich mit Leichtlaufölen und einem extrem hohen Reifendruck der auf dem Prüfstand gemessene Verbrauch reduzieren. Der Verband der deutschen Automobilindustrie (VDA) weist diese Kritik zurück. Es sei je nach individueller Fahrweise nicht überraschend, dass es im Praxisbetrieb zu Mehrverbräuchen kommen könne. Die Verbrauchsangaben würden nicht, wie von der DUH suggeriert, vom Hersteller einfach angegeben, sondern von einem vom Kraftfahrtbundesamt (KBA) überwachten Typprüfamt festgelegt. "Vertrauen ist gut, aber spätestens ab dem 1. Juli 2009 ist Kontrolle besser", mahnt die DUH beim Bundesfinanzministerium an. Eine systematische Überprüfung werde als ersten Effekt eine Erhöhung der offiziellen Spritverbräuche zur Folge haben und damit eine Anpassung an die realen und klimawirksamen Werte.

Übrigens hätten Autohalter laut einem Urteil des OLG Stuttgart vom 4.12.2008 (AZ 7U 132/07) bei im Praxisbetrieb auftretenden deutlichen Mehrverbräuchen gegenüber den Herstellerangaben Anspruch auf Minderung und Schadensersatz.
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