Frage: Auf unseren Parkscheinen steht immer, dass man sie gut sichtbar hinter die Windschutzscheibe legen soll. Aber wie ist es eigentlich bei Schneefall? Bekomme ich einen Strafzettel, wenn man den Schein wegen der Schneeschicht nicht sieht?

Unabhängig davon, was auf dem Parkschein steht: Die Straßenverkehrsordnung (StVO) schreibt vor, dass dieser von außen gut lesbar am oder im Fahrzeug angebracht werden muss. Aber: Dies gilt nur unter normalen Umständen.

Sie sind nicht verpflichtet, bei jedem Schneefall zurück zum Auto zu laufen und die Scheibe zu säubern. Wenn Sie den Parkschein also bei freier Windschutzscheibe gut sichtbar aufs Armaturenbrett gelegt haben, haben Sie Ihre Pflicht erfüllt. Dies gilt auch für Anwohner-Parkausweise, so Rechtsanwältin Michaela Zientek von der D.A.S.

Bekommen Sie trotzdem einen Strafzettel, wobei es sich hier nicht um eine Strafe, sondern um eine Verwarnung handelt, legen Sie der Behörde den Parkschein vor - am besten mit einem Foto des eingeschneiten Autos. Grundsätzlich: Ein Freibrief für "kostenloses Parken" ist Schneefall nicht.

Exkurs: Derartige Ordnungswidrigkeiten können durch einen Hinweiszettel kenntlich gemacht werden. Dieser wird in der Regel unter dem Scheibenwischer des Fahrzeuges angebracht. Die schriftliche Verwarnung folgt in der Regel auf dem Postweg. In der Umgangssprache heißt der Hinweiszettel je nach Region auch Knöllchen, Strafzettel oder Protokoll oder Knöllchen genannt.

Quelle: D.A.S. Rechtsschutzversicherung
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