Das Amtsgericht Hannover (Az: 502 C 9056/13) hat einen Busfahrer verurteilt, an einen Fahrgast 500€ Schmerzensgeld zu zahlen. Die weitergehende Klage über Zahlung von weiteren 300€ Schmerzensgeld wies das Gericht zurück.
Der Sachverhalt
Der Busfahrer war mit dem weiblichen Fahrgast in Streit über die Erlaubnis zur Nutzung des Busses geraten. Das Gericht stellte fest, dass der Busfahrer zwar das "Hausrecht" im Bus ausgeübt, hierbei aber die Grenzen des Schikaneverbots überschritten hat. Nachdem der Busfahrer den Zutritt zum Bus im Bereich Hannover-Linden verweigerte, die Klägerin aber dennoch den Bus betrat, bestand im Bereich der Haltestelle Steintor kein Grund mehr, die Klägerin aus dem Bus zu werfen.
Umstände, die der in § 22 Personenbeförderungsgesetz normierten Beförderungspflicht entgegenstanden, bestanden in dieser Situation nicht. Die strittige Überbelegung des Busses hat zu diesem Zeitpunkt in jedem Fall nicht mehr vorgelegen. Als der Busfahrer die Klägerin aus dem Bus heraus drängen wollte, kam es zu den 2 Schlägen.
Die Entscheidung
Die Klägerin erlitt eine Verletzung des Nasenbeins, eine HWS-Distorsion, sowie Prellmarken und Schürfwunden. Das Gericht hat hierfür ein Schmerzensgeld von 500€ als angemessene Entschädigung festgesetzt.
Gericht:
Amtsgericht Hannover, Urteil vom 05.02.2014 - 502 C 9056/13
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