Der Sachverhalt
Die klagende Friseurkundin besuchte im Oktober 2009 einen Friseursalon in Bremen, um sich ihre Haare am Kopf entkrausen zu lassen. Wegen unfachmännischer Behandlung bei der Haarglättung (u.a. wurde die verwendete Lauge nicht sorgfältig ausgespült) erlitt sie Hautverätzungen am Kopf, an denen sie mehrere Monate litt. Wegen des Vorfalls musste die Kundin das Haupthaar komplett entfernen lassen und etwa ein halbes Jahr lang eine Perücke tragen. Dauerhafte Schäden sind nicht verblieben.
Landgericht sprach lediglich 1.500 Euro Schmerzensgeld zu
Vor dem Landgericht Bremen forderte die Kundin vom Friseur neben dem Ersatz von Verdienstausfall und sonstigen Kosten ein Schmerzensgeld von € 5.000,00. Nach Durchführung einer Beweisaufnahme sprach das Landgericht der Kundin durch Urteil ein Schmerzensgeld von lediglich € 1.500,00 zu. Die hiergegen beim OLG Bremen eingelegte Berufung der Kundin hatte teilweise Erfolg.
Die Entscheidung
Das Oberlandesgericht Bremen verurteilte den Inhaber des Friseursalons zur Zahlung eines Schmerzensgeldes von insgesamt € 4.000,00. Bei der Bemessung der Höhe des Schmerzensgeldes hat das Gericht insbesondere die Schwere, die Art und die Dauer der Beeinträchtigung durch die entstellenden Verletzungen und die damit verbundenen Schmerzen berücksichtigt.
Die Klägerin litt ca. 4 Monate an den Folgen der Verätzungen. Schmerzensgelderhöhend wirkte sich außerdem die psychische Beeinträchtigung der Klägerin aus, die sich durch die Notwendigkeit ergab, dass sie etwa ein halbes Jahr lang eine Perücke tragen musste. Da es andererseits aber nicht zu einer bleibenden Beeinträchtigung gekommen ist, hat das OLG Bremen der Forderung der Klägerin nicht in voller Höhe statt gegeben.
Gericht:
Oberlandesgericht Bremen, Urteil vom 11.07.2011 - 3 U 69/10
Ähnliche Urteile:
Frisiersalon muss Schmerzensgeld für verunstaltete Haare zahlen
Fehlerhafte Blondierung beim Friseur verursachte Verätzung
Rechtsindex, Mitteilung des Gerichts
Ähnliche Urteile:
Medizinrecht: Bei einem Kleinkind mit einer komplexen Fraktur muss der Arzt besonders sorgfältig behandeln. Eine unterlassene Überweisung an einen Kinderchirurgen und fehlende enge Behandlungskontrolle kann zu Schmerzensgeld- und Schadensersatzansprüchen führen. Urteil lesen
Nürnberg (D-AH) - Wird die Mitarbeiterin einer Tierklinik bei der Behandlung einer Katze von dieser gebissen, ist das ein Arbeitsunfall. Damit entfällt aber der Anspruch auf ein Schmerzensgeld durch den Arbeitgeber. Urteil lesen
Nürnberg (D-AH) - Es ist nicht diskriminierend, wenn einem HIV-infizierten Patienten die Toilette in seinem Mehrbettzimmer verwehrt wird und er eine Extra-Toilette auf dem Gang des Krankenhauses zugewiesen bekommt. Urteil lesen
Wer sich zum Training in ein professionelles Fitnessstudio begibt, darf sich darauf verlassen, dass die Trainingsgeräte in einem ordnungsgemäßen Zustand sind. Den Studiobetreiber treffen daher hohe Kontrollanforderungen. Wird er diesen nicht gerecht, so haftet er seinen Kunden für Schäden. Urteil lesen