(Mietrecht) - Musizieren in Wohnungen führt bisweilen zu Spannungen unter den Mietparteien. Gerade in der Adventszeit wird verstärkt fürs Fest geübt. Doch nicht jedes Geräusch, das stört, ist deshalb auch gleich verboten. Selbst schlechte Hausmusikanten dürfen ihrem Talent nachgehen - sagt Verena Tiemann von der Quelle Bausparkasse und weist auf eine Reihe von gerichtlichen Entscheidungen hin.
Völlig verbieten lässt sich Hausmusik in Mehrfamilienhäuser nicht. Schon der Bundesgerichtshof (BGH) hatte bereits festgestellt, dass Hausmusik nicht mehr stört als Fernsehen und Radio (Az. V ZB 11/98). Demnach sind zwar Einschränkungen der Musik, aber kein Spielverbot im Mietvertrag zulässig (OLG Hamm, Az. 15 W 122/80).

Für das Musizieren über Zimmerlautstärke hinaus gilt in der Regel für Mieter das, was im Mietvertrag steht. Dort finden sich üblicherweise Bestimmungen zu Ruhezeiten, die einzuhalten sind. Sollten Mietvertrag oder Hausordnung einschränkende Bestimmungen zum Musizieren enthalten (etwa nur 2 Stunden am Tag), so ist dies zulässig. Einen Passus im Mietvertrag, der das Singen und Musizieren außerhalb der Ruhezeit nur in "nicht belästigender Weise und Lautstärke" gestattet, erklärte der BGH allerdings für schlicht unwirksam. Niemand könne daraus erkennen, wann die "zulässige Grenze" überschritten werde.

Zulässige Einschränkungen können sich im konkreten Einzelfall durch die Hellhörigkeit des Hauses, die Art des Musizierens aber auch durch die Art des Instruments ergeben. So sprach das OLG Karlsruhe (Az. 6 U 30/87) einem Klarinetten- und Saxophonspieler täglich zwei Stunden, sonntags aber nur eine Stunde zu. Etwas weniger Übungszeit erlaubte das LG Nürnberg-Fürth (Az.: 13 S 5296/90) einem Schlagzeuger - täglich außer sonntags nur 45 bis 90 Minuten. Die Qualität der Musik ist dabei eher unerheblich (LG Düsseldorf (Az. 22 S 574/89).
 
Bei Berufsmusikern können die erlaubten Spielzeiten durchaus länger ausfallen. Voraussetzung ist allerdings auch hier, dass ihnen laut Mietvertrag Hausmusik oder Musikunterricht erlaubt ist. "Musiker sollten bereits bei der Wohnungsauswahl darauf achten, ob sich die direkten Nachbarn an Musik stören könnten oder nicht", rät Verena Tiemann.
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