Möchte ein Ehepartner von seinem geschiedenen, in der gemeinsamen Wohnung verbliebenden Partner Entgelt für die alleinige Nutzung verlangen, muss die Aufforderung dergestalt deutlich sein, dass der andere Wohnungsteilhaber vor die Alternative "Zahlung oder Auszug" gestellt wird.

Nach Beschluss des OLG Hamm (Az. 2 UF 39/13) rechtfertigen die im Jahre 2012 aufgetretenen Kommunikationsprobleme zwischen den Eheleuten keine Auflösung der gemeinsamen elterlichen Sorge. Das Kindeswohl stehe im Vordergrund und nicht der Ausgleich persönlicher Defizite zwischen den Eltern.

Ledige Väter haben das Recht, auch gegen den Willen der Mutter die Mitsorge oder das alleinige Sorgerecht für ihre Kinder zu beantragen. Was dabei zu beachten ist, können Betroffene der folgenden Checkliste der Rechtsanwaltskammer Koblenz entnehmen.

Es ist mit dem Elternrecht des Art. 6 Abs. 2 GG vereinbar, den biologischen Vater von der Anfechtung auszuschließen, um eine bestehende rechtlich-soziale Familie zu schützen. Damit hat das BVerfG seine bisherige Rechtsprechung zur Vaterschaftsanfechtung durch den biologischen Vater bekräftigt.

Streiten getrennt lebende Ehegatten über die Zuweisung der Ehewohnung, kann es aus Gründen des Kindeswohls gerechtfertigt sein, die Wohnung einem der Ehegatten zur alleinigen Nutzung zuzuweisen. Dies hat das OLG Hamm entschieden.

Ein Kind kann von seinen Eltern keinen Unterhalt verlangen, soweit es seinen Unterhaltsbedarf durch BAföG-Leistungen decken kann, auch wenn diese zum Teil als Darlehen gewährt werden, so eine Entscheidung des OLG Hamm.

Suchen Eheleute gemeinsam einen Rechtsanwalt auf, um sich in ihrer Scheidungsangelegenheit beraten zu lassen, hat der Rechtsanwalt vor Beginn der Beratung auf die gebühren- und vertretungsrechtlichen Folgen einer solchen Beratung hinzuweisen, so das Urteil des BGH.

Auch wenn ein Ehepaar seit fast 9 Jahren getrennt lebt, ist ein in dem Zeitraum zwischen Trennung und Zustellung des Scheidungsantrags gemachter Lottogewinn im Rahmen des Zugewinnausgleichs zu berücksichtigen.

Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat mit Beschluss den Eilantrag eines 2-jährigen Kindes gegen die Landeshauptstadt Stuttgart abgelehnt, mit dem es einen Kita-Platz für acht Stunden täglich begehrte.

Ein Jugendamt darf eingreifen, wenn ein elfjähriger Junge nicht zur Schule geht und die Eltern die Schulunlust ihres Kindes akzeptieren. Das OLG Hamm hat den Eltern das Recht zur Regelung der schulischen Angelegenheiten entzogen und dieses dem zuständigen Jugendamt übertragen.