Der Sachverhalt
Wie der Anwalt-Suchservice berichtet, hatte ein getrennt lebendes Ehepaar gerichtlich um das jeweils alleinige Sorgerecht für seine vierjährigen Zwillinge gestritten. Der Mann diffamierte dabei seine Noch-Ehefrau wegen ihrer sexuellen Vorlieben für Sado-Masomachismus.
Die perversen Neigungen der Kindsmutter "beeinträchtigten das Schamgefühl der Zwillinge und sexualisierten sie unangemessen", so der Mann. Seine Frau sei daher in ihrer Erziehungsfähigkeit eingeschränkt, und das Sorgerecht müsse allein ihm zugesprochen werden.
Die Entscheidung
Die sexuelle Neigung eines Elternteils zum Sado-Masochismus sei Privatsache und führe für sich alleine genommen noch nicht zu einer Disqualifikation als Sorgerechtsinhaber, so der Beschluss. Dafür müsste sich der Lebenswandel des Erziehungsberechtigten vielmehr konkret auf das Kindeswohl auswirken. Doch das habe man im vorliegenden Fall nicht feststellen können, so die Richter.
Aus dem Urteil: [...] Die sexuelle Ausrichtung eines Elternteils ist grundsätzlich seine Privatsache, es sei denn sie hat negative Auswirkungen auf das Kind (Salzgeber FamRZ 1995, 1311; AG Mettmann, FamRZ 1985, 528: Übertragung der elterlichen Sorge auf lesbische Mutter). Die sexuelle Veranlagung eines Elternteils ist für sich alleine genommen keine Disqualifikation als Sorgerechtsinhaber. Beurteilungen von Lebenswandel und Moral sind ebenfalls immer nur in ihren Auswirkungen auf das Kind zu beurteilen, was je nach Altersstufe des Kindes unterschiedlich sein kann. Auswirkungen auf das Kindeswohl hat immer nur konkretes Verhalten eines Elternteiles (Salzgeber aaO) [...]
Denn die Frau habe ihr Sexualleben vom Lebensraum ihrer Kinder klar getrennt. Zu diesem Ergebnis sei das Jugendamt gekommen, das wiederholt unangemeldete Hausbesuche bei der Mutter und ihrem neuen Freund unternommen habe. Dabei habe die Behörde keinerlei Hinweise auf eine "sexualisierte Umgebung" finden können. Die Kindeseltern müssten sich trotz der bestehenden Konflikte auch in Zukunft das Sorgerecht für die Zwillinge teilen, so das Gericht.
Gericht:
Oberlandesgericht Hamm, Beschluss vom 01.02.2006 - 10 UF 147/04
Quelle: www.anwalt-suchservice.deRechtsindex - Recht & Urteil
Ähnliche Urteile:
Sorgerecht - Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat das Sorgerecht lediger Väter gestärkt. Der klagende Vater sieht die Bevorzugung von Müttern in Deutschland beim Sorgerecht als Diskriminierung an. Urteil lesen
Familienrecht - Vereitelt ein Elternteil den Kontakt seines Kindes mit dem anderen Elternteil, obwohl kein Grund dafür besteht und entzieht er sich auch allen Vermittlungs- und Hilfsangeboten, kann als letzte Konsequenz das Sorgerecht entzogen werden. Urteil lesen
Sorgerecht - Die elterliche Sorge kann insgesamt auf einen Elternteil übertragen werden, wenn nicht davon ausgegangen werden kann, dass es zwischen den Eltern zu einer dem Kindeswohl zuträglichen Kooperation kommen wird. Urteil lesen
Wohngeld - Allein das Innehaben eines gemeinsamen Sorgerechts für Kinder geschiedener Elternteile rechtfertigt es nicht, die Kinder bei der Ermittlung der für die Höhe von Wohngeld maßgeblichen Haushaltsgröße zu berücksichtigen. Urteil lesen