Die Unternehmensverantwortlichen der ACI Dubai Fonds haften nach einem aktuellen Urteil des Landgerichts Dortmund wegen fehlerhafter Emissionsprospekte.

Die ACI Alternative Capital Invest Unternehmensgruppe (Gütersloh, Dubai) hat seit dem Jahr 2004 insgesamt sieben Immobilienfonds mit einem Gesamtinvestitionsvolumen von mehr als 600 Millionen Euro initiiert, an denen sich mehr als 8.000 Anleger als Kommanditisten beteiligt haben.

Die Anleger beteiligten sich dabei an verschiedenen Immobilienprojekten in Dubai. Bei dem ersten im April 2005 von diesem Initiator vollständig platzierten Fonds handelt es sich um die Alternative Capital Invest GmbH & Co. Dubai Lake Tower KG mit einem Eigenkapital von mehr als 10 Mio. Euro und einem Gesamtinvestitionsvolumen von über 60 Mio. Euro, die in das Immobilienprojekt "Dubai Star" in den Jumeirah Lakes investiert hatte. Nachdem dieses Projekt bereits Mitte 2005 vollständig veräußert werden konnte, wurde der Fonds im Jahre 2007 aufgelöst. Es folgten weitere Beteiligungen. Allerdings mussten bereits vier der sieben Immobilienfonds Insolvenz beantragen. Die Anleger gingen dabei mangels Masse leer aus.

In seiner aktuellen Entscheidung urteilte das Landgericht Dortmund zu Gunsten eines Anlegers des VI. ACI Dubai Fonds. Das Gericht befand den Prospekt der Fondsgesellschaft für fehlerhaft. Deshalb müssen nun die Unternehmensverantwortlichen und die Treuhänderin DMI Verwaltungs- und Beteiligungsgesellschaft mbH nach den Grundsätzen der zivilrechtlichen Prospekthaftung den klagenden Anlegern Schadensersatz leisten.

Zusätzlich ermittelt aktuell die Staatsanwaltschaft in Bielefeld gegen Unternehmensverantwortliche und wirft ihnen Untreue in 109 Fällen vor. Der Ausgang des Ermittlungsverfahrens bleibt abzuwarten.

Betroffene Anleger der ACI Dubai Fonds sollten angesichts dieser Situation umgehend einen auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Rechtsanwalt kontaktieren. Insbesondere wegen laufender Verjährungsfristen sollten die Anleger ihren Fall rechtlich bewerten lassen

Ein Beitrag von:

Prof. Dr. Thieler - Prof. Dr. Böh - Thieler - Seitz Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Stefan A. Seitz
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
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Die Kanzlei ist seit Jahrzehnten im Schwerpunkt im Kapitalanlagerecht tätig. In den Standorten München und Dachau finden Anleger kompetente Beratung in den verschiedenen Rechtsgebieten. Der Autor ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht und hat in langjähriger Tätigkeit zahlreiche Anleger gegenüber Banken und Finanzdienstleistern vertreten.
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