In der Vergangenheit haben schon viele wirtschaftlich angeschlagene Schiffsfonds ihren Anlegern ähnliche Schreiben geschickt, um sie zu weiteren Investitionen zu bewegen. Was ist von diesen Schreiben des Suezmax-Tanker-Flottenfonds II zu halten?

Ein Beitrag der KAP Rechtsanwälte

München, 25.03.2013 - Die Liquiditätslage des Suezmax-Tanker-Flottenfonds II ist offensichtlich kritisch. Wie die auf die Vertretung von Anlegern an Schiffsfonds spezialisierte Kanzlei KAP Rechtsanwälte mitteilt, werden derzeit die Anleger des Suezmax-Tanker-Flottenfonds II von der Fondsgesellschaft aufgefordert bis zum 31.03.2013 neue Gesellschaftermittel zur Verfügung zu stellen. In den Schreiben wird den Anlegern gedroht, dass die Banken die Schiffe weit unter Verkehrswert verkaufen würden und der Gesellschaft somit die Insolvenz drohe, falls das Neukapital nicht gewährt würde.

In der Vergangenheit haben schon viele wirtschaftlich angeschlagene Schiffsfonds ihren Anlegern ähnliche Schreiben geschickt, um sie zu weiteren Investitionen zu bewegen. Was ist von diesen Schreiben des Suezmax-Tanker-Flottenfonds II zu halten?

Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht Alice Wotsch von der Kanzlei KAP Rechtsanwälte stellt klar: "Zunächst sollten sich Anleger im Klaren darüber sein, dass sie nach dem Wortlaut der übersandten "Erklärung zur Bereitstellung von Gesellschaftermitteln" dem Fonds neue Gesellschaftermittel zur Verfügung stellen würden; es handelt sich also nach dem Wortlaut um eine Kapitalerhöhung und nicht um eine Rückzahlung von Ausschüttungen an den Suezmax-Tanker-Flottenfonds II." Damit würde aber eine eventuelle Haftung der Anleger auf Rückzahlung von Ausschüttungen, die nicht von Gewinnen der Gesellschaft gedeckt sind, gem. § 172 Abs. 4 HGB nicht erlöschen. "Gerade dies wird aus dem Schreiben nicht deutlich, was wir als sehr bedenklich erachten. Eine eventuelle Haftung wäre durch die weiterer Einzahlung auch nicht per se erledigt, was dem Anleger hätte erklärt werden müssen." so Rechtsanwältin Wotsch weiter. Hinzu kommt nach ihren Anmerkungen, dass bei den von der Kanzlei KAP Rechtsanwälte vertretenen Geschädigten des Suezmax-Tanker-Flottenfonds II ohnehin bereits bei Beteiligungsbeitritt fehlerhaft versäumt wurde, auf diese Rückzahlung aufmerksam zu machen.

Negativ fällt an den Schreiben des Suezmax-Tanker-Flottenfonds II weiter auf, dass mit keinem Wort erwähnt wird, dass sich auch die Banken an dem Sanierungs- bzw. Betriebsfortführungskonzept mit einem Beitrag, zum Beispiel einer Reduzierung des Darlehensbetrages oder der Zinsverpflichtungen, beteiligen. Dem Schreiben ist lediglich zu entnehmen, dass die Initiatoren wohl auf einen Teil Ihrer Gebühren verzichten würden. Die Höhe dieses Verzichts wird wohlweislich ebenfalls nicht genannt. "Ein solcher Verzicht dürfte angesichts der vereinnahmten immens hohen Weichkosten zu Beginn nicht allzu schwer fallen." macht Rechtsanwalt Thorsten Krause, Partner der Kanzlei KAP Rechtsanwälte, deutlich.

Hier will der Suezmax-Tanker-Flottenfonds II die Last einer Sanierung/Betriebsfortführung offensichtlich fast ausschließlich auf die Anleger übertragen. Dieses Betriebsfortführungskonzept ist, was die Gläubigerbeteiligung betrifft stark zu Lasten der Anleger ausgestaltet, die bei Zahlung des geforderten Neukapitals zusätzlich Gefahr laufen neben der bisher gezahlten Beteiligungssumme auch dieses neue Kapital zu verlieren. Auch angesichts des derzeit schwierigen wirtschaftlichen Umfelds für Schiffsfonds kann bezweifelt werden, ob dieses Betriebsfortführungskonzept des Suezmax-Tanker-Flottenfonds II zum Erfolg führen wird.

"Nach den derzeitigen Erkenntnissen zu dem Betriebsfortführungskonzept ist die Gefahr für die Anleger neben dem Verlust der bisherigen erbrachten Zahlungen sehr hoch, auch ein eventuell gewährtes Neukapital durch eine Insolvenz der Fondsgesellschaft zu verlieren." erläutert hierzu Rechtsanwalt Krause. Nach Ansicht von KAP Rechtsanwälte ist eine Beteiligung an der Kapitalerhöhung des Suezmax-Tanker-Flottenfonds II für die Anleger äußerst riskant und nicht ratsam.

KAP Rechtsanwälte, München

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Über Kanzlei KAP Rechtsanwälte:


KAP Rechtsanwälte als Kanzlei für Anlegerrecht und Anlegerschutz haben sich auf die Vertretung geschädigter Anleger spezialisiert. Die Rechtsanwälte der Kanzlei verfügen über langjährige Berufserfahrung im Bereich des Anlegerschutzes für Kapitalanlagen. An vielen wegweisenden Entscheidungen waren sie beteiligt und bringen diese Erfahrungen zum Vorteil ihrer Mandanten ein.

Die Partner, Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht Anja Appelt und Rechtsanwalt Thorsten Krause, haben Erfahrungen im Anlegerschutz, von der kreditfinanzierten Anlage ("Rentenmodell") über alle Arten von Fonds (u. a. Schiffs-, Solar- und Immobilienfonds) bis hin zu atypischen stillen Gesellschaften.
 
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