Die WGF AG befindet sich im Insolvenzverfahren. Die Stiftung Warentest empfiehlt betroffenen Anlegern, sich an einen spezialisierten Anwalt zu wenden. Ein Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht ist auf dieses Rechtsgebiet spezialisiert.

Ein Beitrag von Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Die Anleger der verschiedenen WGF Anleihen und WGF Genusscheine haben - in vielerlei Hinsicht - aufregende Tage hinter sich: Der Handelsausschluss der Anleihen, der Kurssturz und als "Finale" die Insolvenzanmeldung der WGF AG am 11.12.2012. Die Frage nach der Sicherheit der WGF Anleihen ist zu einem Gegenstand der medialen Berichterstattung geworden. Als die Hypothekenanleihen emittiert wurden, tauchte der Begriff Sicherheit immer wieder im Zusammenhang mit den WGF Anleihen auf. Die Hypothekenanleihen der WGF AG wurden durch erstrangige Grundschulden besichert. Nach der Insolvenzanmeldung stehen diese Sicherheiten im Fokus der Anleger der WGF Anleihen.

Den Anlegern der WGF AG-Genussrechte stehen solche immobilienbasierten Absicherungen nicht zur Verfügung. Daher stellt beispielsweise für die Anleger des WGF 8 % Premium Plus Genussscheins (Wertpapierkennnummer: WGFH91) sich jetzt die Frage, ob und in wie weit sich der folgende Satz aus dem Verkaufsprospekt realisiert: "Daher ist im Insolvenz- oder Liquidationsfall ein Totalverlust nicht ausgeschlossen." (S. 19, 33 Wertpapierverkaufsprospekt WGFH91).

Mittlerweile hat sich auch die Stiftung Warentest dieses Themas angenommen und kommt zu dem Schluss, dass für die betroffenen Anleger der WGF Anleihen und WGF Genussscheine der Gang zum einem spezialisierten Anwalt angezeigt ist - bei einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht ist diese Spezialisierung nachgewiesen, so dass Anleger der WGF AG effektiv und fachkundig vertreten werden können. An Dr. Ralf Stoll, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, wandten sich bereits hunderte Anleger, die in WGF AG-Anleihen und WGF AG-Genussscheine investierten.

Im Rahmen einer Interessengemeinschaft sollen nicht nur die individuellen rechtlichen (Schadensersatz)Ansprüche der Anleger der verschiedenen WGF Anleihen und WGF Genussrechte wegen einer möglichen falschen Anlageberatung überprüft werden. Die gebündelten Interessen der Anleger sollen auch Einfluss auf das Insolvenzverfahren nehmen. Denn die von der WGF AG favorisierte und vorläufig auch angeordnete Eigenverwaltung im Insolvenzverfahren sollte aus Sicht der betroffenen Anleger dringend durch einen Gläubigerausschuss ergänzt werden. Die Installation dieser Kontrollinstanz ist ein Ziel der von Dr. Ralf Stoll gegründeten Interessengemeinschaft. Je mehr Anleger sich zusammenschließen, desto effektiver lassen sich die Anlegerinteressen gegenüber der WGF AG vertreten.

Mehr Informationen zur Interessengemeinschaft:
http://www.dr-stoll-kollegen.de/aktuelles/wgf-ag- insolvenz-interessengemeinschaft

Dr. Stoll, Rechtsanwalt

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