Der Filmfonds Apollo ProScreen ist für dessen Anleger ein finanzielles Fiasko. Jedoch können Schadenersatzansprüche der Anleger bestehen. Bei Beteiligungen aus dem Jahr 2002 sind diese jedoch von Verjährung bedroht.

Ein Beitrag von Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Aus Perspektive der Anleger war der Filmfonds Apollo ProScreen ein Flop. Angesichts der enttäuschenden Entwicklung möchten nicht wenige Anleger Schadensersatz haben. Ein alles andere als aussichtsloses Unterfangen, jedoch müssen Anleger, die sich im Jahr 2002 an dem Filmfonds Apollo ProScreen beteiligten, sich beeilen, da Schadensersatzansprüche maximal 10 Jahre nach der Zeichnung durchgesetzt werden können. Ein Blick in die Zeichnungsunterlagen, an welchem genauen Tag die Zeichnung erfolgte, kann sich lohnen.

Schadensersatzansprüche können nur genau 10 Jahre lang geltend gemacht werden

Anleger, deren Anspruch „nur“ akut von der Verjährung bedroht ist, haben noch eine Chance, ihre Schadensersatzansprüche zu sichern. Die Verjährung kann durch anwaltliche Maßnahmen gehemmt werden. Ist die Verjährung gehemmt, können Ansprüche auch über das eigentliche „Verfallsdatum“ hinaus erfolgreich geltend gemacht werden. Doch wann stehen Anlegern der Apollo ProScreen überhaupt Schadensersatzansprüche zu?

Ein möglicher Ansatzpunkt für Schadensersatzansprüche ist die Anlageberatung. Wurde diese nicht den Anforderungen an eine anleger- und anlagegerechte Beratung gerecht, können Anleger des Filmfonds Apollo ProScreen Schadenersatz fordern. Grob umrissen müssen im Rahmen einer ordnungsgemäßen Anlageberatung zunächst die Ziele des Anlegers erforscht werden und in einem zweiten Schritt sollen die Berater Kapitalanlagen, die zu diesen Zielen passen, möglichst umfassend und realistisch darstellen.

In der Praxis leiden nicht wenige Anlageberatungsgespräche unter erheblichen Mängeln. Zu den häufigen Fehlern zählt, dass nicht darauf hingewiesen wurde, dass es sich bei dem Fonds Apollo ProScreen um ein Unternehmen mit einem Totalverlustrisiko handelt. Dieses Verlustrisiko wiegt schwerer, da das „Steuersparmodelle“ Filmfonds regelmäßig mit Krediten verbunden ist, welche unabhängig vom Erfolg des Fonds abzuzahlen sind. Auch eine ordnungsgemäße Aufklärung über Provisionen erfolgte nicht immer.

Fachanwalt kann Schadensersatzansprüche durchsetzen

Haben Anleger des Fonds Apollo ProScreen das Gefühl, dass ihre Anlageberatung sie im Unklaren über die Risiken des Filmfonds ließ, können sie von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht ermitteln lassen, ob sie die Schadensersatzansprüche erfolgreich durchsetzen können. Bei dieser Gelegenheit kann auch die drohende Verjährung von Ansprüchen unterbunden werden.

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